2873/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Zahl 2915/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „eine in Österreich rechtskräftig wegen Schlepperei verurteilte moldawische Staatsbürgerin“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3 bis 7:

Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht zulässig.

 

Zu Frage 2:

Kostenberechnungen zu einzelnen Verfahren werden nicht durchgeführt.

 

Zu Frage 8:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.


Zu Frage 10:

Der verfahrensführende Referent des Bundesasylamts.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ja.

 

Zu Frage 13:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 14:

Ja, zur Ermittlung von be- und entlastenden Erkenntnissen.

 

Zu Frage 15:

Ja.

 

Zu Frage 16:

Ja.