2874/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0201-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2834/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherung der Rechtsschutzberatung von Kinderschutzzentren wie WIGWAM in Steyr/OÖ“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Bundesministerium für Justiz gewährt dem Kinderschutzzentrum WIGWAM nur eine Projektförderung für die Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitungen und kann daher die finanzielle Situation des Vereins insgesamt nicht beurteilen. Mit Förderungsvertrag vom 17. Dezember 2008 wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 für die Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung eine Förderung in der Höhe von 25.000 Euro gewährt. Auf Grund eines Ansuchens vom 5. Mai 2009 hat das Bundesministerium für Justiz in Aussicht genommen, dem Kinderschutzzentrum WIGWAM eine Nachtragsförderung zu gewähren, deren Höhe im Hinblick auf die beschränkten budgetären Mittel und nach einem hochgerechneten Bedarf sämtlicher Opferhilfeeinrichtungen zu bemessen ist.
Zu 2:
Für das Jahr 2010 steht dem Bundesministerium für Justiz – wie im Jahr 2009 – laut Bundesvoranschlag für die Opferhilfe ein Betrag von fünf Millionen Euro zur Verfügung. An welche Einrichtungen und in welcher Höhe Förderungen für die Gewährung von Prozessbegleitungen für den Förderungszeitraum vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 gewährt werden, steht derzeit noch nicht fest.
Zu 3:
In Oberösterreich werden neben dem Kinderschutzzentrum WIGWAM noch das Kinderschutzzentrum Linz, das Kinderschutzzentrum TANDEM sowie das Kinderschutzzentrum Innviertel für die Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung vom Bundesministerium für Justiz gefördert.
Zu 4:
Das Bundesministerium für Justiz fördert das derzeit beim Weißen Ring angesiedelte Kompetenzzentrum Opferhilfe. Dieses soll einerseits als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten fungieren. Andererseits soll es die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle und Vernetzungsdrehscheibe für die im Bereich der Opferhilfe und des Opferschutzes tätigen Behörden, Organisationen und Personen, vor allem im Sinne einer Informationssammlung und eines Erfahrungsaustausches, wahrnehmen. Das Kompetenzzentrum Opferhilfe betreibt auch den Opfer-Notruf 0800 112 112, der rund um die Uhr zur Verfügung steht und neben der Erstberatung auch die Vermittlung von Krisenintervention und rascher praktischer Hilfestellung bietet. Darüber hinaus werden im Sinne einer Clearingfunktion anrufende Opfer an die im Einzelfall richtige und kompetente Opferhilfeeinrichtung weiter verwiesen.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Justiz bei allen in Strafsachen tätigen Gerichtshöfen erster Instanz „Runde Tische Prozessbegleitung“ eingerichtet, die mindestens einmal jährlich stattfinden sollen. Diese „Runden Tische“ sollen die Effizienz der Opferbetreuung durch Vernetzung aller beruflich mit Opfern von Straftaten konfrontierten Personen und Stellen einer Region steigern und einem multiprofessionellen Austausch in der Opferarbeit dienen. Langfristig sollen die „Runden Tische Prozessbegleitung“ vor allem zur Erörterung aktuell auftretender Themen und Problemstellungen im Bereich der Opferarbeit, zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten sowie zum Erfahrungsaustausch genützt werden.
. September 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)