2878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0205-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2879/J-NR/2009

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Carmen Gartelgruber und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsstätten im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3 bis 7:

In Wien bestehen zwei Bundes-Betriebskindergärten:

Der 1. KIWI Bundesbetriebskindergarten Vordere Zollamtsstraße

Im Jahr 1993 wurde zwischen dem (damaligen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und der Kindergartenorganisation „Kinder in Wien“ (KIWI) mit Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramts ein Leihvertrag geschlossen, wonach bei der Berechnung der Elternbeiträge als Richtwert die von der Stadt Wien für die städtischen Kindergärten festgelegte Beitragshöhe zu berücksichtigen ist und sich der Bund verpflichtet, den Fehlbetrag (Differenz zwischen dem Ermäßigungsbetrag - gestaffelt entsprechend dem Familiennettoeinkommen - und dem vollen Kindergartenbeitrag) zu ersetzen. Am 6.9.1993 hat die KIWI den Betrieb im Bundesbetriebskindergarten Vordere Zollamtsstraße aufgenommen. Am 22.2.1995 wurde festgelegt, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen das BMWA die Gesamtkosten der Kindergartenführung trägt.

Kinder von Bundesbediensteten werden bevorzugt aufgenommen, es gibt allerdings keinen Preisvorteil gegenüber anderen Familien. Dem Bundesministerium für Justiz ist nicht bekannt, wie viele Kinder von Justizbediensteten diesen Kindergarten besuchen, zumal weder für Eltern noch für den Kindergarten eine Meldepflicht besteht.

Betriebskindergarten der Bundesbediensteten Rathausplatz

Im Jahr 1995 brachte das Bundeskanzleramt dem Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis, dass die Eröffnung eines Betriebskindergartens Rathausplatz vorgesehen sei. Mit Schreiben vom 23.11.1995 ersuchte das Bundeskanzleramt unter Hinweis auf § 49 BHG das Bundesministerium für Justiz um Refundierung der anteiligen Kosten für die Kinder von Justizbediensteten. Seit 6.9.2000 beträgt der vom Bundesministerium für Justiz zu tragende Kostenanteil 1.090 Euro pro Kind pro Jahr.

Kinder von beim Bund beschäftigen Eltern werden bevorzugt aufgenommen. Überdies wird beim Bund beschäftigten Eltern ein Preisnachlass von 50 Euro pro Kind pro Monat gewährt. Im Kindergartenjahr 2007/2008 haben 3 Kinder von Justizbediensteten diesen Kindergarten besucht.

Die Einrichtung von weiteren Kinderbetreuungsstätten durch das Bundesministerium für Justiz ist derzeit nicht geplant.

Im Übrigen darf ich auf die Anfragebeantwortungen durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst (Zl. 2875/J-NR/2009) und den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (Zl. 2883/J-NR/2009) verweisen.

Zu 2:

Diese Information liegt mir nicht vor. Eine Beantwortung dieser Frage würde ein händisches Durcharbeiten aller Personalakten in meinem Ressort erfordern. Ich ersuche um Verständnis, dass ich zur Vermeidung eines unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes von einem solchen Auftrag Abstand nehmen musste.

. September 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)