2880/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0207-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2886/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „jahrzehntelanger Streit über einen Güterweg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

In den in der Anfrageeinleitung ausdrücklich angeführten Gerichtsverfahren wurden keine Sachverständigen bestellt. Das Verfahren 2 St 240/05x der Staatsanwaltschaft Wels wurde am 27. Juni 2006 gemäß § 90 Abs. 1 StPO eingestellt.

Es wurden aber in den in der Anfrage nicht genannten Verfahren 6C 1003/97m und 1 Nc 25/03i jeweils des Bezirksgerichtes Eferding zwischen G.W. als Eigentümerin der anfragerelevanten Liegenschaft und der Gemeinde St. M. insgesamt drei allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige aus dem Fachgebiet „Vermessungswesen“ bestellt. Die Bestellung von Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren stellt einen Akt der unabhängigen Rechtsprechung und nicht der Vollziehung dar und unterliegt daher nicht dem Interpellationsrecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich nicht mitteilen kann, welche Sachverständige vom Gericht bestellt wurden.

Zu 3:

Am 30. Juni 2009 langte im Verfahren 8 UT 3922/07i der Staatsanwaltschaft Wels ein umfangreicher Bericht des Landeskriminalamtes Oberösterreich ein. Auf Grundlage dieses Berichts leitete die Staatsanwaltschaft Wels zu 6 St 192/09y ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen § 302 StGB ein.

Im Hinblick auf das laufende, gemäß § 12 StPO nicht öffentliche Ermittlungs­verfahren ersuche ich um Verständnis, dass ich hiezu keine näheren Auskünfte erteilen kann, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

 

. September 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)