2882/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0209-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2895/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Am 29. Juni 2009 ist dazu eine anonyme Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingegangen.
Zu 2 bis 5:
In der anonymen Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien war zwar von einer Beilage mit der „Darstellung des Papstes als Affe“ die Rede. Diese Beilage war jedoch der Eingabe nicht angeschlossen und konnte aufgrund der Anonymität des Anzeigers von diesem auch nicht beschafft werden. In Ermangelung der Beweismittel, die einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen gewesen wären, wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien mit Verfügung vom 20. Juli 2009 eingestellt.
Zu 6:
Die Darstellung des Papstes als Affe ist zweifellos provokant und mag als geschmacklos empfunden werden. Ob dadurch auch Straftatbestände wie etwa § 115 StGB („Beleidigung“), § 188 („Herabwürdigung religiöser Lehren“) oder gar § 283 StGB („Verhetzung“) erfüllt sein könnten, lässt sich in dieser Allgemeinheit und ohne – den Sachverhalt näher konkretisierende – Beweismittel nicht abschließend beurteilen.
. September 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)