2883/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0210-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2907/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen LH Günther Platter und BMI - Spitzenbeamte“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Vertreter jener Medienunternehmen, die Kenntnis von Daten hatten, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, wurden um Auskunft über deren Informationsquellen ersucht. Weitere Personen wurden im Zusammenhang mit EKIS-Anfragen um Auskunft ersucht und eine Zeugin wurde vernommen.
Zu 2 bis 7 und 11:
Bisher wurden in dem nach wie vor anhängigen Ermittlungsverfahren 38 Personen als Beschuldigte vernommen. Im Hinblick auf das verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Namensnennung Abstand nehmen muss.
Zu 8 bis 10:
Der Staatsanwaltschaft liegt der polizeiliche Abschlussbericht auf Basis der Auswertungen der EKIS-Daten vor. Die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse können im Hinblick auf das anhängige, nicht öffentliche (§ 12 StPO) Ermittlungsverfahren nicht mitgeteilt werden, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 12 bis 14:
Die Frage nach weiteren Verfahrensschritten kann erst nach vollständiger Auswertung und Prüfung aller Ermittlungsergebnisse seriös beantwortet werden.
. September 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)