2884/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am        September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0161-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2851/J vom 13. Juli 2009 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, wird der erhobene Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern entschieden zurückgewiesen. Nun zu den konkreten Fragen:

Zu 1., 2., 4., 5. und 7.:

In Beantwortung zahlreicher schriftlicher parlamentarischer Anfragen (insbesondere Nr. 3157/J vom 10. Jänner 2008, Nr. 560/J vom 14. Jänner 2009 und Nr. 1297/J vom 12. März 2009) wurden diese die Jahre 2007 und 2008 betreffenden Informationen bereits ausführlich erteilt.

 


Zu 3., 6. und 8. bis 10.:

Die Gesamtkosten für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit betragen im Jahr 2009 bislang € 2.661.834,11 brutto. In diesem Betrag sind die Kosten für die Schaltung von Inseraten bereits enthalten, wobei hinsichtlich der detaillierten Angaben auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2865/J vom 13. Juli 2009 verwiesen wird. Die nachgeordneten Dienststellen haben im Jahr 2009 bis zum Stichtag keine Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit getätigt. Betreffend ausgelagerte Behörden, unterstellte Organisationen und sonstige ausgegliederte Einrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG ein Interpellationsrecht des Nationalrates nur insoweit besteht, als Ingerenzmöglichkeiten des jeweils befragten Organes bestehen. Insoweit betreffen die Fragen daher keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu 11. und 12.:

Transparenz und Bürgernähe sind selbstverständlich auch dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund und auch in Erfüllung des diesbezüglichen gesetzlichen Auftrages im Bundesministeriengesetz wird daher der regelmäßigen zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung über die Tätigkeit des Ressorts und deren Auswirkungen auf die einzelne Person ein sehr großer Stellenwert eingeräumt. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.