2886/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0164-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2877/J vom 13. Juli 2009 der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 3. und 4.:
Seit 1996 wird für Kinder von Bediensteten des Bundes ein Betriebskindergarten am Standort Wien, Rathausplatz 4, geführt. Der Kindergarten bietet ganzjährige, bedarfsorientierte Öffnungszeiten. Angeboten werden drei Kinderstuben für Kinder im Alter von ein bis drei Jahre und vier Familiengruppen für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Schulpflicht. Genutzt wird dieses Angebot vor allem von Bundesbediensteten, die in räumlicher Nähe zum Kindergarten beschäftigt sind. Der Bund leistet als Dienstgeber mit der Schaffung und Förderung dieses Betriebskindergartens für die Bediensteten einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männer.
In unmittelbarer Nähe von der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen, den Standorten der Steuer- und Zollkoordination für die Regionen Wien und Ost, dem Finanzamt Wien 1/23 sowie von einigen anderen Bundesdienststellen befindet sich der „KIWI“-Bundeskindergarten in der Vorderen Zollamtsstraße 3a. Der Kindergarten steht für Kinder von Bundesbediensteten offen.
Das Bundesministerium für Finanzen ist bereits seit einiger Zeit um die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem an Behördenzentren (mit zwei oder mehr Dienststellen) bemüht. So wurden unter anderem Initiativen in Graz unternommen, einen Kindergarten zu errichten, die letztlich allerdings am Aufwand und an rechtlichen Auflagen scheiterten.
Die Finanzverwaltung beabsichtigt allerdings, ihre Bemühungen fortzusetzen und konzentriert sich dabei weiterhin auf Behördenzentren, wobei aufgrund der Projekterfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit der Schwerpunkt weniger auf den Betrieb eines Kindergartens durch die Finanzverwaltung, als vielmehr auf ressortübergreifende Initiativen mit Beteiligungsmodellen gesetzt werden soll.
Nicht unerwähnt gelassen werden soll, dass mit der im Jahre 2004 erfolgten gesetzlichen Verankerung der Telearbeit in den Dienstrechten eine weitere wichtige Maßnahme zur flexibleren Kinderbetreuung geschaffen wurde.
Die bisher mit dieser Form der Dienstflexibilisierung gemachten positiven Erfahrungen zeigen sich nicht nur in einer höheren Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Übernahme von mehr Eigenverantwortung, sondern vor allem auch in der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in der geringeren Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den aus der Telearbeit gewonnenen Attraktivitätszuwachs.
Zu 2.:
Zu dieser Fragestellung wird auf die Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2225/J vom 28. Mai 2009 verwiesen.
Zu 5. bis 7.:
Zu den vorliegenden Fragestellungen wird auf die zuständigen Bundesministerien verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen