2887/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0162-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2888/J vom 13. Juli 2009 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Derzeit sind 491 Zollbedienstete verpflichtet, am Einsatztraining teilzunehmen.
Zu 2.:
Gemäß § 20 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 besteht Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, der in Ausübung des Dienstes oder aus Anlass der Ausübung des Dienstes notwendigerweise entstanden ist. Dieser Aufwandsersatz kann auch durch Bereitstellung der Sachmittel geleistet werden. Trainingsanzüge und Turnschuhe werden wegen der Häufigkeit von Teilnahmen an Einsatztrainings nur den Einsatztrainern und den Trainingsleitern (die Funktion eines Einsatzleiters gibt es in der Zollverwaltung nicht) zur Verfügung gestellt. Hingegen haben Bedienstete, die auf Grund ihrer Verwendung am Einsatztraining teilnehmen müssen, lediglich 4 Mal jährlich – Waffenträger 4 Mal 8 Stunden, Nichtwaffenträger 4 Mal 5 Stunden – an diesen Trainings teilzunehmen. Eine Verpflichtung zum Tragen von Trainingsanzügen beim Einsatztraining gibt es laut Waffen- und Einsatzvorschrift (WEV) vom 27. September 2006 nicht. Es kann gegebenenfalls auch eine bequeme Freizeitkleidung getragen werden. Im Hinblick auf den Umstand, dass keine spezifische (ausschließlich fürdas Einsatztraining verwendbare) Kleidung gefordert wird und überdies die Zeitdauer minimal ist (20 bzw. 40 Stunden jährlich!) liegt bei den Teilnehmern des Einsatztrainings kein Mehraufwand vor, der notwendigerweise aus Anlass der Ausübung des Dienstes entsteht.
Zu 3.:
Es gibt 9 Trainingsleiter und 37 Einsatztrainer.
Zu 4.:
Die durchschnittlichen Kosten für die Ausrüstung eines Trainingsleiters und eines Einsatztrainers betragen ca. 30,- Euro.
Zu 5. und 6.:
Nein.
Zu 7.:
Es wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen.
Zu 8.:
Die in der Einleitung der vorliegenden Anfrage zitierte Antwort wurde auf Grund einer Anfrage des Zentralausschusses vom 24. Mai 2009 am 25. Mai 2009 dem Vorsitzenden des Unterausschusses Zoll gegeben.
Zu 9. bis 11.:
Im Hinblick auf die Ausführungen zu Frage 2 sowie unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungsführung ist die Ausweitung des Bestellkataloges auf Sportartikel nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen