2888/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am        September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0158-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2898/J vom 13. Juli 2009 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich, mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die primäre Zuständigkeit für die Aufsicht über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger liegt gemäß Bundesministeriengesetz nicht beim Bundesministerium für Finanzen. Dem Ressort liegen zu den gestellten Fragen auch keine Informationen vor.

 

Hinsichtlich der inhaltlichen Beantwortung der gestellten Fragen wird daher auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage vom 13. Juli 2009, Nr. 2897/J, durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.