2888/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0158-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2898/J vom 13. Juli 2009 der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich, mich Folgendes mitzuteilen:
Die primäre Zuständigkeit für die Aufsicht über den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger liegt gemäß Bundesministeriengesetz nicht beim Bundesministerium für Finanzen. Dem Ressort liegen zu den gestellten Fragen auch keine Informationen vor.
Hinsichtlich der inhaltlichen Beantwortung der gestellten Fragen wird daher auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage vom 13. Juli 2009, Nr. 2897/J, durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen