2898/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  19. Oktober 2009

GZ: BMG-11001/0273-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2994/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter

nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Durch das Budgetbegleitgesetz 2009/2010 wurde die Errichtung eines Kassenstrukturfonds beschlossen. Dieser ist aus Bundesmitteln adäquat ab dem Jahr 2010 jährlich, im Jahr 2010 mit 100 Mio Euro, zu dotieren. Die Dotierung in den Folgejahren ist durch Verhandlungen des Bundesministers für Gesundheit mit dem Bundesminister für Finanzen sicherzustellen.

 

Frage 2:

Die Dotierung des Kassenstrukturfonds erfolgt aus allgemeinen Steuermitteln.


Frage 3:

Die Dotierung erfolgt im Jahr 2010 im Ausmaß von 100 Mio Euro. In den Folgejahren hat die Dotierung im adäquaten Ausmaß (festgelegt durch Verhandlungen des Bundesministers für Gesundheit mit dem Bundesminister für Finanzen) zu erfolgen.

 

Frage 4:

Die steuerfinanzierten Mittel des  Kassenstrukturfonds sollen ab dem Jahr 2010 zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen.

 

Fragen 5 und 6:

Die Sozialversicherung stellt jenen Teil des österreichischen Gesundheitssystems dar, der im weit überwiegenden Ausmaß beitragsfinanziert ist. Ab dem Jahr 2010 wird der Lohnanteil, der zur Finanzierung des Gesundheitswesens herangezogen wird, durch die allgemeine Steuerfinanzierung  des Kassenstrukturfonds verhältnismäßig reduziert. Im Jahr 2010 handelt es sich um 100 Mio. Euro.

 

Eine absolute Reduzierung des Lohnanteiles an den Gesamtaufwendungen für das Gesundheitssystem ist damit nicht verbunden und auch nicht möglich, zumal zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Eindämmung des Gebarungsabganges der Gebietskrankenkassen und die Stabilisierung der Ausgaben vorrangig sind.

 

Sollte mit der Anfrage jedoch gemeint sein, ob sich die zur Finanzierung des Gesundheitssystems aufzuwendenden Lohnnebenkosten reduzieren, so wird hiezu angemerkt, dass die in der Anfrage zitierten Aussagen meinerseits  nicht in diese Richtung zu verstehen waren und keine diesbezüglichen Änderungen in Vorbereitung sind.