2906/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.500/0005-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Oktober 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lichtenecker, Freundinnen und Freunde haben am 24. September 2009 unter der Nr. 3116/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Richtlinie für Spesenabrechnungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Gibt es Richtlinien für Spesenabrechnung, an die sich Einrichtungen wie der Rat für Forschung und Technologieentwicklung halten müssen?

Ø      Wenn ja, wie sehen diese Richtlinien konkret aus und wo sind diese verankert?

Ø      Wenn nein, warum gibt es derartige Richtlinien nicht?

Ø      Bis wann werden diese Richtlinien erarbeitet werden?

Ø      Wann werden diese Richtlinien in Kraft treten?

Ø      Welche Grundsätze werden in diesen Richtlinien verankert?

 

In § 3 der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 20. Juni 2002, BGBl. II Nr. 236/2002, wurde die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung festgelegt.


Die genannte Verordnungsbestimmung lautet wie folgt:

 

„§ 3. Den Mitgliedern des Rates sind die anlässlich der Erfüllung ihrer Aufgaben entstandenen Reisekosten und Spesen nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, in der Gebührenstufe 3, abzugelten.“

 

Die Verordnung ist mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.