2907/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0152-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 22. OKT. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Wolfgang Spadiut,

Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2921/J,

betreffend Hinterfragung des bestehenden österreichischen

landwirtschaftlichen Fördermodells

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2921/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Budget 2009 lt. Finanzplan:

€  51.184.000,00

Budget 2008 lt. Finanzplan:

€  51.134.000,00

Zu den Fragen 2, 4 und 10:

 

Anteil des Bundes am Budget der AMA 2009

€  36.023.000,00

Anteil des Bundes am Budget der AMA 2008

€  39.023.810,39

 

Der Anteil des Bundes wird zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der AMA gemäß § 39 Abs. 3 AMA-Gesetz i.d.g.F. verwendet.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Es waren 555 Mitarbeiter (VZÄ) beschäftigt, davon 131 als Kontrollorgane.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die Personalkosten beliefen sich auf insgesamt €  31.911.961,63 (inkl. Lohnnebenkosten, Abfertigungen etc.), davon €  5.759.181,21 für die Kontrollorgane.

 

Zu Frage 9:

 

In der AMA, die eine Verwaltungsbehörde ist, sind alle Mitarbeiter in der Verwaltung tätig. Daher ist das unter Beantwortung der Frage 3 angeführte Budget für das Jahr 2008 als Kosten der Verwaltung heranzuziehen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Die Landwirte leisten keinen direkten Beitrag am Budget 2008 und 2009 der Agrarmarkt Austria.

 

Zu Frage 14:

 

Gem. Art. 15 (3) der VO (EG) 1290/2005 vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik erfolgen im Bereich der Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zur Finanzierung der Marktordnungsmaßnahmen und anderer Maßnahmen die monatlichen Zahlungen spätestens am 3. Arbeitstag des 2. Monats der dem Monat folgt, in dem die Ausgaben von der Zahlstelle getätigt wurden.

Für das Haushaltsjahr 2008 wurden insgesamt € 656.496.253,55 und für das Haushaltsjahr 2009 wurden bisher € 695.870.000 von der EU refundiert.

Gem. Art. 26 der VO (EG) 1290/2005 in Verbindung mit Art. 16 der VO (EG) 883/2006  erfolgt im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Finanzierung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum die Zahlung auf Basis der vierteljährlichen Meldung der Ausgaben der Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von höchstens 45 Tagen ab Registrierung der Ausgabenerklärung.

Für das Haushaltsjahr 2008 (4. Quartal 2007 bis 3. Quartal 2008) wurden insgesamt € 462.608.745,20 und für das Haushaltsjahr 2009 bisher (4. Quartal 2008 bis 2. Quartal 2009) € 509.753.899,23 von der EU refundiert. 

 

Zu Frage 15:

 

Erfolgte Auszahlungen 2008 (die Auflistung befindet sich auch im Internet unter www.ama.at):

 

30.01.2008 -

Einheitliche Betriebsprämie 2006 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen

28.02.2008 -

Bestandsprämien und Schlachtprämien 2007 1. Endberechnung
Gekoppelte Flächenmaßnahmen 2007 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen

26.03.2008 -

Gekoppelte Flächenmaßnahmen 2004 bis 2006 – Nachberechnung
Kulturpflanzenflächenzahlung 2002 bis 2004 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2007 – Nachberechnung

27.03.2008 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen

29.04.2008 -

Bestandsprämien und Schlachtprämien 2005 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2005 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2007 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen
ÖPUL 2000 Nachberechnung 2001 bis 2007
ÖPUL 2007 Nachberechnung 2007

28.05.2008 -

Bestandsprämien und Schlachtprämien 2006 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen

25.06.2008 -

Ausgleichszulage 1997 bis 2000 Nachberechnungen (bei Bedarf)
Ausgleichszulage 2001 bis 2007 Nachberechnungen
Bestandsprämien und Schlachtprämien 2007 2. Endberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2006 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2007 - Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2007

30.07.2008 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2005 – Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2006 – Nachberechnung

27.08.2008 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008

30.09.2008 -

Einheitliche Betriebsprämie 2005 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2007 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008
Neuaufforstung Hauptberechnung 2008
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2007 – Nachberechnung

14.10.2008 -

Gekoppelte Flächenmaßnahmen 2004 bis 2007 – Nachberechnung
Kulturpflanzenflächenzahlung 2002 bis 2004 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008
ÖPUL 2000 Erstberechnung 2008
ÖPUL 2000 Nachberechnung 2001 bis 2007

04.11.2008 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008

19.11.2008 -

Ausgleichszulage 2007 (Nachberechnung)
Ausgleichszulage 2008 Hauptauszahlung
Bestandsprämien und Schlachtprämien 2005 Nachberechnung
Bestandsprämien und Schlachtprämien 2006 Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008
ÖPUL 2007 Erstberechnung 2008
ÖPUL 2007 Nachberechnung 2007

17.12.2008 -

Bestandsprämien und Schlachtprämien 2007 Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2008
Gekoppelte Flächenmaßnahmen 2008
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2008
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2007 – Nachberechnung
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2008

 

2009 - bereits erfolgte Auszahlungen:

 

28.01.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2007 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009

25.02.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2005 - Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
ÖPUL 2000 Nachberechnung 2001 bis 2008
ÖPUL 2007 Nachberechnung 2007 und 2008
Tierprämien 2008

25.03.2009 -

Ausgleichszulage Nachberechnung 2002 bis 2008
Gekoppelte Flächenmaßnahmen Nachberechnung 2004 bis 2008
KPF Nachberechnungen 2002 bis 2004
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2008 – Nachberechnung

29.04.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2006 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2008 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Tierprämien 2005 und 2006 Nachberechnung

27.05.2009 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Tierprämien 2007 Nachberechnung

30.06.2009 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
ÖPUL 2007 Nachberechnung 2007 und 2008
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2008 – Nachberechnung
Tierprämien 2008
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2008

29.07.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2005 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2007 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Neuaufforstung 2009
Tierprämien 2005 Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2005 – Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2006 – Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2007 – Nachberechnung

26.08.2009 -

Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Tierprämien 2006 Nachberechnung

29.09.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2006 – Nachberechnung
Einheitliche Betriebsprämie 2008 – Nachberechnung
Ländliche Entwicklung – sonstige Maßnahmen 2009
Tierprämien 2007 Nachberechnung
Zusätzlicher Beihilfebetrag 2008 – Nachberechnung

 

2009 - noch zu tätigende Auszahlungen:

 

14.10.2009 -

ÖPUL 2000 Erstberechnung 2009
ÖPUL 2000 Nachberechnung 2001 bis 2008

28.10.2009 -

Vorschusszahlung - Einheitliche Betriebsprämie 2009

18.11.2009 -

Ausgleichszulage 2009 Erstberechnung
Ausgleichszulage Nachberechnung 2007 und 2008
Einheitliche Betriebsprämie 2007 – Nachberechnung
ÖPUL 2007 Erstberechnung 2009
ÖPUL 2007 Nachberechnung 2007 und 2008

16.12.2009 -

Einheitliche Betriebsprämie 2009
Gekoppelte Flächenmaßnahmen (GFM) 2009
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2008 – Nachberechnung
Stärkeindustriekartoffelbeihilfe 2009
Tierprämien 2008 Nachberechnung

 

Zu den Fragen 16, 17 und 18:

 

Es wird auf die Beantwortung zu Frage 14 verwiesen.

 

Zu Frage 19:

 

Von der EU wurden in den Jahren 2008 und 2009 nur für bereits ausbezahlte und gemeldete Fördermittel Überweisungen vorgenommen (siehe auch die Beantwortung zu Frage 14).

 

Zu den Fragen 20, 21 und 24:

 

Nachstehend werden die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die einzelnen Förderungsbereiche aufgelistet. Aufgrund des enormen Umfangs der Bestimmungen werden lediglich die jeweiligen Verordnungen genannt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass es sich bei den Sanktionen nicht um „Strafen“, sondern um Kürzungen und Ausschlüsse der bzw. von den Beihilfen handelt.

Zur besseren Lesbarkeit sind die Bereiche getrennt angeführt, daher scheinen einige Verordnungen mehrmals auf.

Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wurde ab 01.01.2009 ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 73/2009.

 


Einheitliche Betriebsprämie:

Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Verordnung (EG) Nr. 795/2004

MOG 2007, BGBl. I Nr. 55/2007

Betriebsprämie-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 322/2007

 

Gekoppelt gebliebene flächenbezogene Zahlungen (Prämie für Eiweißpflanzen etc.):

Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Verordnung (EG) 1973/2004

GAP-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBL. II Nr. 43/2008

 

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung:

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Verordnung (EG) Nr. 1974/2006

Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Programmplanungsperiode 2007 – 2013

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, GZ BMLFUW-LE.1.1.8/0073-II/8/2007 (ÖPUL 2007)

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Gewährung von Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen, GZ BMLFUW-LE.1.1.4/0020-II/7/2007 (Ausgleichszulage)

Sonderrichtlinie Wald & Wasser des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der forstlichen und wasserbaulichen Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 2013, GZ BMLFUW-LE.3.2.8/0054-IV/3/2007

Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 2013 „sonstige Maßnahmen, GZ BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007

 

Zucker:

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Verordnung (EG) Nr. 968/2006

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur Durchführung der befristeten Umstrukturierungsregelung für den österreichischen Zuckersektor, BGBl. II Nr. 295/2007.

 

Energiepflanzen, Hopfen:

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Verordnung (EG) Nr. 1973/2004

Verordnung (EG) Nr. 796/2004

GAP-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBl II Nr.43/2008

 

Stärkeindustriekartoffel:

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Verordnung (EG) Nr. 73/2009

Verordnung (EG) Nr. 1973/2004

Verordnung (EG) Nr. 796/2004

Verordnung (EG) Nr. 2235/2003

Verordnung (EG) Nr. 571/2009

GAP-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBl II Nr.43/2008

Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008, BGBl II Nr. 230/2008

 

Rinderprämien (Mutterkuhprämie, Mutterkuhprämie für Kalbinnen, Schlachtprämie):

Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Verordnung (EG) Nr. 796/2004

Verordnung (EG) Nr. 1973/2004

Verordnung (EG) Nr. 674/2008 Anhang I

GAP-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 43/2008

INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 31/2008

Marktordnungsgesetz 2007 (MOG 2007), BGBl. II Nr. 55/2007

Mutterkuhzusatzprämien-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 463/2008

alle Verordnungen in der geltenden Fassung

 

Milchprämie:

Die Milchprämie wurde 2007 entkoppelt und ist zur Gänze in der Einheitlichen Betriebsprämie aufgegangen.


Zu Frage 22:

 

Im Bereich des Programms zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums sind im Wesentlichen keine Änderungen innerhalb der Programmplanungsperiode bis 2013 geplant. Die Diskussionen über die nächste Planungsperiode ab 2014 werden wieder – wie im vorhergehenden Programm – auf breiter Basis geführt werden.

 

Im Bereich der Marktordnungs-Direktzahlungen gibt es ab 2010 infolge des GAP-Gesundheitschecks gewisse Änderungen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und im MOG 2007 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 86/2009. Im Wesentlichen werden bisher gekoppelte Direktzahlungen (Schlachtprämie, Hartweizen, Eiweißpflanzen, etc.) in die Betriebsprämie einbezogen, die Modulationssätze werden erhöht und es besteht nunmehr eine Untergrenze von 100 € für die Direktzahlungs­gewährung. Ebenso wird als besondere Stützung eine Milchkuhprämie eingeführt.

 

Zu Frage 23:

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 sind alle Mitgliedsländer der Gemeinschaft verpflichtet, die gezahlten Förderbeträge aus dem Landwirtschaftshaushalt jedes einzelnen Förderempfängers zu veröffentlichen.  Dieser gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung ist die Republik Österreich selbstverständlich nachgekommen, die gewünschten Daten sind unter www.transparenzdatenbank.at für jedermann abrufbar. Es ist auch eine Abfrage nach der Höhe der Förderung möglich. Zur Beantwortung der Frage wird daher auf die Transparenzdatenbank verwiesen.

 

Zu Frage 25:

 

Im Jahr 2008 wurden bei rund 20.000 Betrieben Beanstandungen festgestellt. Bei rund 14.000 Betrieben führte dies zu einer Rückforderung oder entsprechenden Kürzung der Auszahlung. Insgesamt wurden rund 5,1 Mio. € einbehalten oder zurückgefordert.

 

Zu Frage 26:

 

Beim EGFL (Direktzahlungen) müssen Beträge, die die Mitgliedstaaten von den Begünstigten wiedereingezogen haben, dem Gemeinschaftshaushalt gutgeschrieben werden (VO (EG) Nr. 1290/2005, Art. 32, Abs. 1).

Beim ELER (für das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013) sind die wiedereingezogenen Beträge innerhalb des betreffenden Programms zur ländlichen Entwicklung wiederzuverwenden. Erfolgt die Wiedereinziehung nach Abschluss des Programms, müssen die von den Begünstigten wiedereingezogenen Beträge dem Gemeinschaftshaushalt gutgeschrieben werden (VO (EG) Nr. 1290/2005, Art. 33, Abs. 6).

 

Zu Frage 27:

 

In den Jahren 2008 und 2009 wurden von der AMA Marketing GesmbH unter anderem folgende Marketingmaßnahmen gesetzt:

Gütesiegel-Kampagnen, Bio-Kampagnen, TV-Spots, Hörfunk-Spots, Plakate, Anzeigen und  Advertorials (wie z.B. Gütesiegel-Kampagne, „Frisch vom Land“, Advertorials zum Thema Käfigverbot in der Legehennenhaltung, etc.), Schulungsprogramme (wie z.B. Käseseminare, etc.), Schulfilme (wie z.B. „Schwein gehabt“, „Geflügel“, etc.), Pressekonferenzen, Broschüren, Kochbücher (wie z.B. Kalbfleisch, Rindfleisch, Schweinefleisch, etc.), Bekanntmachung österreichischer Lebensmittel im Ausland (z.B. Deutschland, Italien, Binnenmarkt, etc.) und vieles mehr.

 

Die Kosten für Marketingmaßnahmen 2008 betrugen in Summe € 15.130.423,02.

Die Kosten für Marketingmaßnahmen 2009 belaufen sich derzeit auf € 5.323.850,40. Bis Ende des Jahres 2009 sind noch viele weitere Maßnahmen in Umsetzung bzw. in Planung.

 

Die klassischen Marketingaktivitäten der AMA Marketing werden regelmäßig mittels Ex-Post-Analysen von unabhängigen und auf Werbewirkungsmessung spezialisierten Instituten abgetestet.

Die Bekanntheit und die Gefälligkeit der Kampagnen erreichten durchwegs sehr gute Werte. Beispielsweise erreichte der im September 2008 geschaltete Milch-TV-Spot einen überdurchschnittlichen Bekanntheitswert von 49% und eine Gefälligkeit von 6,2 auf einer Skala von 1-10.

Auch die Imagewerte, wie z.B. verständlich, informativ oder originell schneiden positiv ab. Zudem lassen die Abtestungen erkennen, dass die Aussagen der Kampagnen akzeptiert werden.

 

Siehe auch Beilage mit Charts ua. aus dem erwähnten Milch-Spot, die den Erfolg der Kampagnen belegen.

 


Zu den Fragen 28 und 29:

 

Bis 23.09.2009 wurden rund 100 Mio Euro von den bewilligenden Stellen an AI-Kreditmitteln genehmigt. Die jährliche AI-Kreditsumme beträgt insgesamt 182 Mio. Euro.

 

Bisher wurden an rund 1200 Antragstellern von den bewilligenden Stellen Genehmigungen zu AIK ausgesprochen. Jährlich werden rund 3000 Antragsteller mit einem AIK unterstützt.

 

Zu Frage 30:

 

Die Laufzeit für AIK in technische Investitionen beträgt max. 10 Jahre und in baulichen Investitionen max. 20 Jahre. Der derzeitige Bruttozinssatz beträgt 4,125%.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

 

Die Abwicklung von AIK Anträgen erfolgt durch die bewilligenden Stellen (Landwirtschaftskammern oder Landesregierungen) entsprechend den geltenden Sonderrichtlinien. Sind alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt, so kann aus fachlicher Sicht kein Antrag abgelehnt werden.

 

Der Bundesminister:

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.