2908/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.10.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0154-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. OKT. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Walter Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2961/J,
betreffend Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei der
Ausstellung von Schriftstücken durch Behörden des BMLFUW
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vom 1. September 2009, Nr. 2961/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Für die Adressierung von offiziellen Schriftstücken sind das Datenschutzgesetz, das Zustellgesetz sowie die Zustellverordnung unmittelbar anzuwenden. Da diese Vorschriften eindeutig sind, ist die Erlassung eigener Vorschriften nicht erforderlich.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2952/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Der Bundesminister: