2908/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

                                                                                                                              

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0154-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 22. OKT. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Walter Rosenkranz,

Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2961/J,

betreffend Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei der

Ausstellung von Schriftstücken durch Behörden des BMLFUW

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vom 1. September 2009, Nr. 2961/J, teile ich Folgendes mit:


Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Für die Adressierung von offiziellen Schriftstücken sind das Datenschutzgesetz, das Zustellgesetz sowie die Zustellverordnung unmittelbar anzuwenden. Da diese Vorschriften eindeutig sind, ist die Erlassung eigener Vorschriften nicht erforderlich.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2952/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Der Bundesminister: