2909/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.10.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 23. Oktober 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0302-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2922/J betreffend „die mangelhafte Information über den geplanten Bau der Tauerngasleitung (TGL)“, welche die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 1. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nach Angaben der Tauerngasleitung GmbH (TGL GmbH) beträgt die geplante Transportkapazität der Tauerngasleitung (TGL) 1.300.000 m³/h in beide Richtungen. Umgerechnet auf ein Jahr (8.760 h) ergibt dies eine maximale Transportkapazität von 11,388 Mrd. m³.
Der Erdgasverbrauch (Abgabe an Endkunden) im Jahre 2008 betrug 8,391 Mrd. m³.
Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:
Die Feststellung der Nachfrage nach Transportkapazität auf der TGL ist Gegen-stand eines sogenannten Open Season Verfahrens, welches nach Angaben der TGL GmbH am 29. Juni 2009 gestartet wurde und dessen erste beide Phasen ("Information", "Commitment") voraussichtlich im November 2009 abgeschlossen sein werden. Die dritte Phase ("Allocation") ist aus derzeitiger Sicht für das 2. Quartal 2010 vorgesehen.
Erst danach kann die ökonomische Machbarkeit des Projekts beurteilt werden. Nur im Fall einer positiven Entscheidung und eines positiven Abschlusses des voraussichtlichen UVP-Verfahrens können sodann Gaslieferverträge abgeschlossen werden, die jedoch Angelegenheit der beteiligten Unternehmen sind und nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Der maßgebliche Einflussfaktor für die Bildung des Produktpreises von Gas sind die in den langfristigen Lieferverträgen verankerten Einkaufspreise. Entsprechend den internationalen Usancen sehen diese langfristigen Lieferverträge, auf deren Basis die Erdgasversorgungsunternehmen Erdgas einkaufen, üblicherweise eine Bindung des Gaspreises an die Preise für Erdöl und Erdölprodukte vor. Praktisch wirkt sich die Kopplung so aus, dass der Gaspreis mit einiger zeitlicher Verzögerung die Entwicklung der Preise für Erdöl und Erdölprodukte nachvollzieht. Vor diesem Hintergrund erscheint eine seriöse Prognose der Erdgaspreisentwicklung - angesichts der allgemein bekannten Preisentwicklungen im Erdölbereich - nicht möglich.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Wenn die Möglichkeit bestünde, Gas mit Hilfe der geplanten TGL von Italien nach Österreich zu transportieren - derzeit ist dies nur in sehr geringem Ausmaß auf der Trans-Austria-Gasleitung der Fall -, kommen nicht nur jene Herkunftsländer, aus denen Gas via Pipeline nach Italien transportiert wird (derzeit Algerien, Tunesien und Libyen), sondern auch jene Herkunftsregionen, aus denen Gas in Form von Liquified Natural Gas (LNG) nach Italien transportiert wird - in Italien ist ein LNG-Terminal in Betrieb, zwei sind im Bau und mehrere in Planung -, für Gaslieferungen über die TGL in Frage. Die Verhandlung und der Abschluss der zugehörigen Gaslieferverträge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Alle Herkunftsländer, aus denen Gas via Pipeline nach Deutschland transportiert wird (derzeit Russische Föderation, Norwegen, Dänemark und die Niederlande) kommen für Gaslieferungen über die TGL in Frage. Sollte der in Wilhelmshafen geplante LNG-Terminal gebaut werden, kommen auch jene Herkunftsregionen, aus denen Gas in Form von LNG nach Deutschland transportiert wird, für Gaslieferungen über die TGL in Frage. Die Verhandlung und der Abschluss der zugehörigen Gaslieferverträge fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es erscheint jedenfalls sinnvoll, die Herkunftsquellen von Gas und die Transportrouten so zu diversifizieren, dass keine unverhältnismäßig hohe Abhängigkeit von einer Lieferregion und von einer Transportroute besteht.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Anlässlich eines Staatsbesuches in Katar im
Februar dieses Jahres kam auch die Möglichkeit des Bezuges von LNG durch
die OMV zur Sprache. Auch beim Gegenbesuch des katarischen Vizepremiers und
Industrie- und Energieministers Al
Attiya im März dieses Jahres waren die Energiepolitik der beiden
Länder sowie die strategische Zusammenarbeit auf dem Sektor Erdgas ein
Gesprächsthema.
Antwort zu den Punkten 12 und 15 der Anfrage:
Wie bekannt, wird die Machbarkeitsstudie TGL von der Europäischen Kommission im Rahmen der Transeuropäischen Energienetze (TEN-E) gefördert. Vor der Einreichung des Projektes und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Projektfortschritt kam und kommt es zu Kontaktnahmen der Salzburg AG und nunmehr der TGL GmbH mit meinem Ministerium.
Auf Initiative von E.ON Ruhrgas und dem Beratungsunternehmen Kovar & Köppl, Public Affairs Consulting fand im Dezember 2007 ein Gespräch statt, in welchem ein Vertreter des Beratungsunternehmens Mitarbeiter meines Ministeriums über das Projekt informierte.
Auf Ersuchen eines Rechtsvertreters der TGL GmbH fand im September 2008 ein Gespräch von Mitarbeitern meines Ministeriums mit ihm und Vertretern der TGL GmbH über die mögliche Notwendigkeit eines Abkommens zwischen Österreich und Italien im Zusammenhang mit der TGL statt.
Im Februar 2009 fand ein weiteres Gespräch von Mitarbeitern meines Ministeriums mit Vertretern der TGL GmbH, von Firmen, die an der TGL GmbH beteiligt sind und dem Rechtsvertreter des Unternehmens zum gleichen Thema statt. Die Angelegenheit wurde vom Unternehmen seither nicht weiterverfolgt.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Die Verhandlung und der Abschluss von Verträgen über Gastransporte und von Verträgen über die Lieferung von Gas fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 14 und 18 der Anfrage:
Der mögliche Bau der TGL auf österreichischem Staatsgebiet unterliegt den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines voraussichtlichen UVP-Verfahrens.
Zur Durchführung des UVP-Verfahrens sind im Falle der TGL die Landesregierungen von Oberösterreich, Salzburg und Kärnten zuständig, die das konzentrierte UVP-Verfahren abgestimmt durchzuführen haben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ist im UVP-Verfahren mitwirkende Behörde. Mitwirkende Behörden sind gemäß § 2 Abs. 1 UVP-G jene Behörden, die nach den Verwaltungsvorschriften
1. für die Genehmigungen oder Überwachung des Vorhabens zuständig wären, wenn für das Vorhaben nicht eine UVP durchzuführen wäre,
2. für die Überwachung der Anlage zuständig sind oder
3. an den jeweiligen Verfahren zu beteiligen sind.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVP-G haben die mitwirkenden Behörden an der fachlichen und rechtlichen Beurteilung des Vorhabens im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken und Vorschläge für die erforderlichen Fachbereiche und jeweiligen Fachgutachter zu erstatten.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Es ist bekannt, dass sich die TGL GmbH um die für die Errichtung der Leitung erforderlichen Wegerechte bemüht. Dabei hat sie im Rahmen der geltenden Gesetze vorzugehen. Darüber hinaus kommt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend vor Einleitung eines UVP-Verfahrens keine behördliche Funktion zu.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
§ 20a Abs. 1 GWG sieht Folgendes vor:
"[…] Der Antrag [an die Energie-Control Kommission, nachfolgend ECK] hat jedenfalls nachstehende Unterlagen zu enthalten:
[…]
3. geeignete Beweismittel, mit denen das Vorliegen folgender Voraussetzungen glaubhaft gemacht wird:
a) durch die Investition in die betroffene Fernleitung oder Speicheranlage werden der Wettbewerb bei der Gasversorgung und die Versorgungssicherheit verbessert;
[…]"
Nachdem die Verbesserung der Versorgungssicherheit eines jener Kriterien ist, das die ECK bei ihrer Entscheidungsfindung heranzuziehen hat, ist davon auszugehen, dass dieses Kriterium dann, wenn die ECK zu einer positiven Entscheidung kommen sollte, erfüllt ist.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Nachstehend findet sich die in der "Langfristigen Planung 2009 für die Regelzone Ost für den Zeitraum Gasjahr 2010 – 2014" ("LFP09") der AGGM Austrian Gas Grid Management AG (Regelzonenführer der Regelzone Ost) enthaltene Prognose:

An einer Energiestrategie für Österreich wird derzeit gearbeitet. Das Ergebnis wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen.