2913/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.10.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0214-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2933/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Personalentwicklung und Kosten für Dolmetschertätigkeiten im Bereich der Justiz im Bundesland Tirol“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Das Justizressort setzt sich im Rahmen der jeweiligen Stellenplan- bzw. nunmehr Personalplanverhandlungen mit dem Bundeskanzleramt jeweils mit größtem Nachdruck für eine angemessene Planstellendotierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizanstalten ein. So ist es beispielsweise 2008 gelungen, im Zuge der Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes die Anzahl der Planstellen für Akademiker/innen in der justiziellen Strafrechtspflege im Interesse der Verbesserung der Rechtssicherheit um insgesamt 70 bundesweit zu vermehren.

Nach den für den Personalplan maßgeblichen organisations- und finanzrechtlichen Bestimmungen bildet die im jeweiligen Personalplan ausgewiesene Planstellenanzahl die gesetzliche Obergrenze für die effektive Bewirtschaftung. Diese gesetzlich vorgegebene Obergrenze wird im Rahmen der IKT-gestützten Personalverwaltung auch technisch überwacht. Es werden daher besondere Anstrengungen des Justizressorts darauf verwendet, die jeweils gesetzlich ausgewiesenen Planstellenkapazitäten justizintern bedarfsgerecht auf die einzelnen Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengel (und in weiterer Folge auf die einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften) sowie auf die Justizanstalten aufzuteilen.

Zur Erreichung des Ziels eines bedarfsgerechten Ressourceneinsatzes in den verschiedenen judiziellen Sparten verfügt das Bundsministerium für Justiz über modernste und bewährte IKT-gestützte Instrumente zur ausgewogenen Planstellenaufteilung sowie optimalen Steuerung und regelmäßigen Evaluierung des Personaleinsatzes.

Von diesen Systemen sollen einige beispielhaft herausgegriffen werden:

o       Die seit mehreren Jahrzehnten und nach wie vor mit Erfolg eingesetzte Planstellenidealverteilungsrechnung ermittelt anhand der Anfalls- und Erledigungszahlen der jeweils letzten drei Jahre „ideale“ (Prozent-)Anteile für die einzelnen Sprengel. Die Berechnungen zur Planstellenidealverteilung werden für die Planstellen der Richter, den Gehobenen Dienst (insb. Rechtspfleger), Staatsanwälte, Bezirksanwälte und übrigen nichtrichterlichen Bediensteten erstellt. 

o       Die 1994 (Bezirksgerichte) bzw. 1996 (Landesgerichte) für die Richter und Rechtspfleger der Bezirks- und Landesgerichte eingeführte Personalanforderungsrechnung (PAR) geht noch einen Schritt weiter. Die PAR bezieht auch den Faktor Zeit in den Ermittlungsvorgang ein und erlaubt damit auch eine Aussage darüber, ob die im Personalplan vorgesehenen Planstellen absolut gesehen ausreichen, um den Geschäftsanfall in einer bestimmten Periode zu bewältigen. Das System der gemeinsam mit einem Schweizer Management-Beratungsunternehmen implementierten PAR-Justiz, mit dem es nach dem Informationsstand des Justizressorts erstmals in Europa gelungen ist, geistige justizielle Leistungen zu messen, wird mittlerweile in ähnlicher Form auch in Deutschland (Projekt PEBB§Y) eingesetzt. In der österreichischen Justiz wird derzeit intensiv und in zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen unter Beiziehung eines deutschen Management-Beratungsunternehmens die Implementierung des Nachfolgesystems (PAR II) vorbereitet, welches auch die Staatsanwälte einbeziehen und damit dem Strafrechtsbereich ein noch größeres Gewicht geben soll.

o       Mit Hilfe IKT-gestützter Benchmarking-Systeme werden die durchschnittlichen Anfalls- und Erledigungszahlen zwischen den einzelnen Sprengeln und Sparten über längere Perioden hinweg verglichen (z.B. Auslastungsvergleiche für den richterlichen Sonderanfall im Zivil- und Strafrecht).

 

Richtig ist, dass auf Grund der angespannten Budgetlage und der allgemeinen Einsparungen im Bundesdienst nach dem Personalplan für das Jahr 2010 und dem mehrjährigen Finanzrahmengesetz auch auf die Justiz anteilige Einsparungen entfallen. Die Frage, in welchen Bereichen diese umgesetzt werden, ist Gegenstand justizinterner Beratungen und kann daher derzeit noch nicht beantwortet werden.

Zu 4:

Die Kosten für Dolmetscher – nur in Strafsachen – betrugen am Oberlandesgericht Innsbruck, am Landesgericht Innsbruck, an den Tiroler Bezirksgerichten (BG) und Bezirksanwaltschaften (BA)

                           im Jahr 2007                          337.012,98 Euro
                           im Jahr 2008                          313.840,66 Euro und
                           im Jahr 2009 bisher              262.792,88 Euro (Stichtag 7.9.2009).

 

Zu 5:

Die Kosten für Dolmetscher insgesamt (also Strafsachen und andere Rechtssachen) betrugen am Landesgericht Innsbruck

              im Jahr 2007                    312.302,33 Euro,
              im Jahr 2008                    273.763,78 Euro und
              im Jahr 2009 bisher         204.080,48 Euro (Stichtag 7.9.2009).

 

Zu 6:

Die Kosten für Dolmetscher insgesamt (Strafsachen und andere Rechtssachen) an den Tiroler Bezirksgerichten (BG) und Bezirksanwaltschaften (BA) betrugen

im Jahr

2007

2008

2009

(Stichtag 7.9.2009)

 

(Beträge in Euro)

(Beträge in Euro)

(Beträge in Euro)

BA Imst

0,00

108,10

617,20

BA Innsbruck

0,00

815,00

3.854,80

BA Kitzbühel

0,00

1.013,20

565,20

BA Kufstein

0,00

0,00

1.346,80

BA Landeck

0,00

120,20

518,90

BA Lienz

0,00

142,80

279,20

BA Reutte

0,00

57,85

91,20

BA Schwaz

0,00

0,00

394,70

BA Silz

0,00

280,50

366,90

BA Telfs

0,00

0,00

21,40

BA Zell/Ziller

0,00

1.184,45

1.144,00

BG Hall

13.196,94

7.566,14

5.911,70

BG Imst

8.237,30

5.529,05

3.805,10

BG Innsbruck

66.116,46

65.181,51

61.265,45

BG Kitzbühel

17.897,02

9.473,09

9.472,00

BG Kufstein

10.655,85

12.234,40

13.602,62

BG Landeck

8.555,10

8.788,12

6.271,20

BG Lienz

4.061,90

2.600,10

2.941,20

BG Rattenberg

2.209,82

2.084,93

2.353,60

BG Reutte

7.178,46

4.001,64

2.481,60

BG Schwaz

4.620,20

6.860,68

3.089,20

BG Silz

4.830,90

5.041,80

4.456,50

BG Telfs

5.249,55

4.230,30

2.335,34

BG Zell/Ziller

8.572,60

6.237,43

3.693,70

 

161.382,10

143.551,29

130.879,51

 

Zu 7 und 8:

Dazu steht mir – mangels rechtlicher und administrativer Relevanz im Justizbereich – kein Zahlenmaterial zur Verfügung. Eine manuelle Auswertung würde den Rahmen einer Anfragebeantwortung sprengen und einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Dazu kommt, dass der in Frage 8 genannte statistische Ordnungsbegriff des „Migrationshintergrundes“ rechtlich nicht definiert ist.

. Oktober 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)