2914/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.10.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0215-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2942/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Personalsituation und den Strafvollzug in der Justizanstalt Innsbruck“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Justizanstalt Innsbruck wurde in den Jahren 2004 bis 2006 durch den Neubau eines Gefangenentraktes am Anstaltsgelände („Vollzugsanstalt West“) erweitert. Ziel dieser Erweiterung war es, Insassenplätze für Strafgefangene zu schaffen, die Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verbüßen.
Der finanzielle Aufwand für den Neubau belief sich auf 7,5 Millionen Euro; die Einrichtungsgegenstände der Hafträume (Tische, Kästen etc.) wurden durch Eigenregiearbeiten des Strafvollzuges beigestellt.
Zu 2 und 3:
Etwa 42 % der Insassen der Justizanstalt Innsbruck, nämlich 183 von 433 Insassen, besitzen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Davon waren 45 % (oder 82 der genannten 183) bereits zuvor in Haft.
Zu 4:
Dazu gibt es keine aussagekräftigen Statistiken; die manuelle Recherche wäre mit einem unvertretbar hohen Personal- und Zeitaufwand verbunden.
Zu 5:
Etwa 9 %, nämlich 40 der insgesamt 433 Insassen der Justizanstalt Innsbruck, stammen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zu 6:
Neun Insassen wurde zum Stichtag (1.9.2009) ein „Ausgang“ im weiteren Sinn gewährt. Davon erhielten vier Insassen Ausgang gem. § 99a StVG, ein Insasse Strafunterbrechung (§ 99 StVG), ein Insasse Ausgang im Rahmen des gelockerten Vollzugs (§ 126 Abs. 2 Z 4 StVG) und drei Insassen Ausgang im Rahmen des Entlassungsvollzugs (§ 147 StVG).
Zu 7:
Eine bevorzugte Behandlung von Insassen aufgrund eines „Prominentenstatus“ wäre im Licht des § 302 StGB („Missbrauch der Amtsgewalt“) wohl strafrechtswidrig und kann ausgeschlossen werden. Ersttäter mit sehr guter Führung und Prognose erfüllen jedoch die Voraussetzungen für einen Vollzug in gelockerter Form. Diese Voraussetzungen gelten für alle Strafgefangenen gleichermaßen (§ 126 StVG).
Zu 8 und 9:
35 Justizwachebedienstete der Justizanstalt Innsbruck waren seit Jänner 2008 Opfer tätlicher Angriffe oder wurden bedroht. 23 dieser Vorfälle gingen von Insassen aus, die nicht österreichische Staatsbürger sind.
Zu 10:
Diesen Übergriffen wird durch einen schwerpunktmäßig verstärkten Personaleinsatz Rechnung getragen. Außerdem werden Insassen, die in einem hohen Ausmaß bereit sind, gegen Bedienstete der Justizanstalten gewalttätig zu werden, in der Regel nach der Bestimmung des § 103 StVG („Besondere Sicherheitsmaßnahmen“) angehalten.
Zu 11:
Im Rahmen der Stellenplanzuweisung für das Jahr 2009 wurden der Justizanstalt Innsbruck insgesamt 153 Exekutivdienstplanstellen zugewiesen, wovon derzeit 152 Planstellen mit Justizwachebediensteten besetzt sind.
Zu 12:
Im angefragten Zeitraum hat kein Justizwachebediensteter aufgrund interner Differenzen mit der Leitung der Justizanstalt den Dienst quittiert bzw. um eine Versetzung angesucht. Zehn Bedienstete haben allerdings aus persönlichen Gründen um einen Ressortwechsel vom Justiz- zum Innenministerium (Polizei) angesucht.
Zu 13 und 14:
In der Justizanstalt Innsbruck sind im Durchschnitt acht Justizwachebedienstete krank gemeldet. Über konkrete Krankheitsbilder werden keine Informationen gesammelt.
Zu 15:
Die Justizanstalt Innsbruck weist zwar mit Ausnahme einer Planstelle eine Vollbesetzung im Bereich der Exekutivdienstplanstellen auf. Von diesen 152 Bediensteten stehen aber derzeit noch zehn Bedienstete in Ausbildung, die der Justizanstalt Innsbruck erst ab Jänner 2010 zur Verfügung stehen werden. Bis dahin werden diese Vakanzen durch Dienstzuteilungen abgedeckt. Eine Aufstockung des Personals wird im Hinblick darauf, dass fast alle Exekutivdienstplanstellen besetzt sind, nicht in Aussicht genommen.
Zu 16:
Die Justizanstalt Innsbruck hatte im Jahr 2008 im Bereich des sozialen Dienstes insgesamt vier Sozialarbeiterinnen eingesetzt. Im Jahr 2009 wurde dieser Bereich auf insgesamt 4,5 Planstellen aufgestockt. Die Durchschnittspersonalkosten für eine/n Sozialarbeiter/in betragen jährlich etwa 49.400 Euro, sodass in Summe für den sozialen Dienst in der Justizanstalt Innsbruck jährlich etwa 222.300 Euro zu veranschlagen sind. In der Justizanstalt Innsbruck werden keine Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme des sozialen Dienstes geführt. Jeder Insasse nimmt zumindest in Form eines Erstgespräches den sozialen Dienst in Anspruch.
Zu 17:
Die Justizanstalt Innsbruck hat im Bereich des psychologischen Dienstes 2,5 Planstellen zugewiesen. Die Durchschnittspersonalkosten für eine/n Psychologen/in betragen jährlich etwa 69.270 Euro, sodass in Summe für den psychologischen Dienst der Justizanstalt Innsbruck jährlich etwa 173.180 Euro zu veranschlagen sind. In der Justizanstalt Innsbruck werden keine Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme des psychologischen Dienstes geführt. Die Frage, wie viele Insassen den psychologischen Dienst in Anspruch nahmen, könnte nur mit unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand beantwortet werden.
Zu 18:
In der Justizanstalt Innsbruck nehmen monatlich etwa 60 bis 80 Insassen am gemeinschaftlichen Gottesdienst und an anderen gemeinsamen religiösen Veranstaltungen teil. Für die religiöse Betreuung wird an die Diözese Innsbruck monatlich ein Betrag von 612,85 Euro bezahlt.
Zu 19:
Im angefragten Zeitraum sind für die Gruppenausgänge (Radgruppe) abgesehen von 15 Überstunden, welche die dazu eingesetzten Justizbediensteten erbracht haben, keine Kosten entstanden.
Zu 20:
Im Jahre 1998 wurden vom Familienministerium acht Mountainbikes an die Jugendabteilung der Justizanstalt Innsbruck gespendet.
Zu 21 bis 22:
Es wurden bis zum Jahr 2007 pro Jahr jeweils ein bis zwei „erlebnispädagogische Bergwochen“ durchgeführt, die jeweils 3 Tage dauerten. Diese konnten aufgrund interner Einsparungsmaßnahmen seit dem Jahr 2008 nicht mehr angeboten werden.
Zu 23:
Eine Studie gibt es darüber nicht.
Zu 24:
Auf der Internetseite www.strafvollzug.justiz.gv.at wird nicht bloß über das Freizeitangebot, sondern über den österreichischen Strafvollzug im Allgemeinen und über die einzelnen Justizanstalten im Besonderen umfassend informiert. Dabei werden bei den einzelnen Justizanstalten auch jene Möglichkeiten aufgezählt, die den Insassen zur sinnvollen Gestaltung ihrer Freizeit (§ 58 StVG) zur Verfügung stehen.
Zu 25:
Die Gesamtkosten für die Erstellung der Website http://www.strafvollzug.justiz.gv.at/ betrugen 18.540 Euro.
Zu 26:
Keinem Insassen einer österreichischen Justizanstalt wird – abgesehen von beaufsichtigten Computerschulungen und Tätigkeiten als Freigänger (§ 126 Abs. 3 StVG) – die Möglichkeit eingeräumt, per Internet mit der Außenwelt zu kommunizieren.
Zu 27:
Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Futtermittel werden ausschließlich aus heimischer Landwirtschaft bzw. von Partnern der Bundesbeschaffung GmbH bezogen. Es werden keine genmanipulierten Produkte verwendet.
. Oktober 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)