2918/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.10.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Oktober 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 1. September 2009 unter der Nr. 2937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Medienberichte über rücksichtsvollen Umgang der ASFINAG mit bestimmten Großschuldnern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Ø Was haben Ihnen die von Ihnen entsandten Mitglieder im ASFINAG-Aufsichtsrat wann über ausstehende Zahlungen einer als Vignetten-Vertriebspartner mit der ASFINAG in Geschäftsbeziehung stehenden tätigen Verlagsgruppe berichtet?
Ø Sind Ihnen auf anderem Weg – zB über früher für den nunmehrigen Bundeskanzler tätige nunmehrige ASFINAG-MitarbeiterInnen – über diese Causa Informationen zugegangen?
Ø Mit welchen Fakten können Sie die in Medien vorgebrachte Kritik entkräften, die ASFINAG hätte mit dem Eintreiben der ansehnlichen Vignetten-Schulden der Verlagsgruppe monatelang – von bis zu sieben Monaten war in Medienberichten die Rede – zugewartet?
Ø Wird bei der ASFINAG tatsächlich bei allen „anderen offenen Rechnungen auch“ (vgl. ASFINAG-Vorstand Schierhackl in APA-Meldung 298/3.8.2009) – also zB bei Mautprellern – stets erst nach Monaten mit dem einigermaßen ernsthaften Eintreiben von Schulden begonnen? Falls nein – wie begründen Sie diese Ungleichbehandlung?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass die ASFINAG sich „gewöhnlichen“ BürgerInnen gegenüber auch auf anderer Ebene völlig anders als hier von div. Medien berichtet verhält – so werden Grundeigentümer, deren Grundstücke für ASFINAG-Straßenbauprojekte von Interesse sind, von der ASFINAG bzw. ihren RechtsvertreterInnen mit der „groben Klinge“ und ohne unnötige Verzögerungen zum Billigst-Verkauf gedrängt bzw. gleich vorsorglich mit Enteignung bedroht, letzteres auch dann, wenn die Rechtsgrundlagen für eine eventuelle Enteignung noch gar nicht vorliegen? Wie begründen Sie, dass ein Ihnen unterstelltes Unternehmen „gewöhnlichen“ Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ganz und gar nicht großzügig agiert, „besondere“ Schuldner hingegen offenbar auf finanzielle und zeitliche Geduld desselben Unternehmens zählen können?
Ø Mit welchen Fakten können Sie den in Medien zusätzlich in den Raum gestellten Vorwurf einer möglichen Schädigung der SteuerzahlerInnen durch zögerliches Eintreiben von Großverbindlichkeiten durch die ASFINAG entkräften?
Ø Trifft es zu, dass die Republik (und damit die Gesamtheit der SteuerzahlerInnen) für die Schulden der ASFINAG haftet, somit auch für zusätzliche Schulden/Zinsaufwendungen infolge nicht bzw. nicht zeitgerecht eingetriebener Verbindlichkeiten Dritter gegenüber der ASFINAG?
Ø Haben Sie oder Ihr Umfeld über die von Ihnen in den ASFINAG-Aufsichtsrat entsandten VertreterInnen, über MitarbeiterInnen der ASFINAG oder in sonstiger Weise unterstützt, dass die Verantwortlichen der ASFINAG monatelang Zurückhaltung und Geduld gegenüber diesem Großschuldner übten?
Ø Ist Ihnen bekannt, dass in der Öffentlichkeit über mögliche Zusammenhänge zwischen der Zurückhaltung beim Eintreiben der Schulden einer Verlagsgruppe durch ein Unternehmen im BMVIT- (also SPÖ-)Einfluss einerseits und der Rolle dieser Verlagsgruppe im bevorstehenden, für die SPÖ nicht unheiklen Wahlkampf in Wien spekuliert wird? Was sagen Sie dazu?
Ø Halten Sie angesichts dieses Falles „amikale“, durch großzügige Medienkooperationen und Inseratenschaltungen von Ministerien und ihrem Umfeld abgesicherte Verhältnisse zwischen der Bundesregierung bzw. einzelnen Regierungsmitgliedern einerseits und einzelnen Medien(gruppen) andererseits weiterhin für zielführend, auch aus dem Blickwinkel der Interessen der steuerzahlenden Allgemeinheit?
Bei der gegenständlichen Anfrage handelt es sich nicht um Fragen der Vollziehung der Bundesverwaltung sondern um rein operative Geschäftsabwicklung der ASFINAG.
Diese rein operative Geschäftsabwicklung ist nicht berichtspflichtig, eine Einflussmöglichkeit meinerseits ist daher nicht gegeben.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die ASFINAG bei der Abwicklung des operativen Geschäfts nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns handelt und die Organe im Interesse des Unternehmens agieren.
Grundsätzlich wird festgehalten, dass es den Gepflogenheiten des ordentlichen Geschäftsverkehrs gegenüber allen Schuldner/innen entspricht, bei Nichtzahlung zunächst eine Mahnung auszusprechen, gegebenenfalls Gespräche über eine außergerichtliche Lösung zu führen und nachdem eine gütliche Lösung nicht erreicht werden kann, Klage einzubringen.
Wie mir die ASFINAG auf Anfrage mitteilte, wurde diese Vorgangsweise seitens der ASFINAG auch in der gegenständlichen Causa eingehalten.