2921/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0153-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. OKT. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer,
Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2944/J,
betreffend Förderung der Gentechnik Landwirtschaft in der EU
mit österreichischen Fördergeldern
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2944/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Soweit durch rechtsgültige Entscheidungen oder andere Rechtsakte der EU beschlossen wird, Projekte oder Aktivitäten im Bereich der Gentechnik ausschließlich mit Mitteln der EU zu unterstützen oder zu finanzieren, besteht für die Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der Abstimmung über den entsprechenden Rechtsakt gegen diesen zu stimmen.
Eine Möglichkeit, einen aliquoten Anteil, der dem österreichischen Beitrag zum EU-Haushalt entspricht, nicht in das Projekt oder die Aktivität einzubeziehen, besteht nicht.
Förderungspolitik ist grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. In Österreich werden in der laufenden Förderperiode jedenfalls keine Agrogentechnik-Unternehmen bzw. deren Projekte mit Fördergeldern unterstützt.
Der Bundesminister: