2921/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0153-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. OKT. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer,

Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2944/J,

betreffend Förderung der Gentechnik Landwirtschaft in der EU

mit österreichischen Fördergeldern

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Sept. 2009, Nr. 2944/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Soweit durch rechtsgültige Entscheidungen oder andere Rechtsakte der EU beschlossen wird,  Projekte oder Aktivitäten im Bereich der Gentechnik ausschließlich mit Mitteln der EU zu unterstützen oder zu finanzieren, besteht für die Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der Abstimmung über den entsprechenden Rechtsakt gegen diesen zu stimmen.


Eine Möglichkeit, einen aliquoten Anteil, der dem österreichischen Beitrag zum EU-Haushalt entspricht, nicht in das Projekt oder die Aktivität einzubeziehen, besteht nicht.

 

Förderungspolitik ist grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. In Österreich werden in der laufenden Förderperiode jedenfalls keine Agrogentechnik-Unternehmen bzw. deren Projekte mit Fördergeldern  unterstützt.

 

Der Bundesminister: