2922/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

|
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0163-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 29. OKT. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Sept. 2009, Nr. 2983/J, betreffend
zweifelhaftes Vorgehen der Niederösterreichischen, Kärntner
und Salzburger Landwirtschaftskammer im Zusammenhang
mit dem geplanten Bau der Tauerngasleitung (TGL), bzw. der
Erdgasleitung Südschiene
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2009, Nr. 2983/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 9 und 11:
Die darin angesprochenen Angelegenheiten der Landwirtschaftskammern bzw. Firmen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Forcierung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen ein. Die Gestaltung und der Ausbau des Energienetzes in Österreich selbst liegen nicht im Kompetenzbereich des BMLFUW.
Zu Frage 12:
Biogas ist dann für die Einspeisung in das Erdgasnetz geeignet, wenn es den Anforderungen der Richtlinien G 31 und G 33 der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) entspricht und freie Leitungskapazitäten vorhanden sind. Werden diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall erfüllt, so ist der Transport von Biogas möglich.
Der Bundesminister: