2925/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 1. September 2009 unter der Zahl 2957/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gefälschte Personal-Dokumente für Asylwerber“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Es wurden 4 Fremde wegen unerlaubten Aufenthaltes gemäß Fremdenpolizeigesetz festgenommen und insgesamt 16 Personen (15 nigerianische Staatsangehörige und 1 in Österreich geborener österreichischer Staatsbürger) nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung angezeigt. Abweichend von der Presseaussendung der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. August 2009 geht der in der Anfrage zitierte Medienartikel vom 19. August 2009 von 16 Festnahmen aus.
Zu Frage 4:
Der Verein bezweckt die Unterstützung von in Österreich aufhältigen Asylwerbern und bezeichnet sich als christliches Seelsorge- und Hilfszentrum zur Unterbringung und Rückkehr afrikanischer Asylwerber sowie zu deren Arbeitsbeschaffung.
Zu Frage 5:
Grundlage jeglicher Abschiebung ist – nach Durchführung eines individuellen Verfahrens – die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme (Ausweisung, Aufenthaltsverbot).
Zu den Fragen 6 bis 8:
Da zunächst der begründete Verdacht bestand, dass durch Aktivisten dieses Vereins für zahlreiche weitere Fremde falsche Dokumente hergestellt wurden, wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien am 4. Dezember 2008 die Anordnung einer Hausdurchsuchung angeregt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach zwischenzeitig stattgefundenen Gesprächen mit Note vom 23. Juni 2009 mitgeteilt, dass eine Hausdurchsuchung angesichts der Verdachtslage nicht verhältnismäßig sei.
Da es somit aus der Sicht der Sicherheitsbehörde keinen Ansatz für weitere zielführende Erhebungen gab, wurde der Aufenthaltsstatus weiterer Fremder nicht überprüft.