2929/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0354-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2959/J des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Im meinem Ressort gibt es keine besonderen Vorschriften für die Adressierung von Schriftstücken, da die in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage dargestellte Thematik ohnedies durch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, des Zustellgesetzes und der Zustellformularverordnung 1982 eine Regelung gefunden hat. Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2952/J durch den Herrn Bundeskanzler. Ein Bedarf an zusätzlichen Vorschriften ist nicht erkennbar.
Mit freundlichen Grüßen