2936/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 29. Oktober 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0304-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2926/J betreffend „den Bau der Transit-Hochdruckgasleitung Südschiene“, welche die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 1. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nein. Es ist hingegen bekannt, dass sich die EVN Netz GmbH um die für die Errichtung der Leitung erforderlichen Wegerechte bemüht. Dabei hat sie im Rahmen der geltenden Gesetze vorzugehen.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden seitens der EVN Netz GmbH im Zusammenhang mit diesem Projekt bislang keine Anträge auf zwangsweise Einräumung von Dienstbarkeitsrechten nach dem Gaswirtschaftsgesetz (GWG) eingereicht. Hypothesen über mögliche zukünftige, derzeit jedoch nicht anhängige Verwaltungsverfahren stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar.
Antwort zu den Punkten 6 und 8 bis 11 der Anfrage:
Der erdgaswegerechtliche Bewilligungsantrag wurde erst vor kurzem gestellt. Die in den Fragen angeschnittenen, die Trassenwahl betreffenden Aspekte sind im erdgaswegerechtlichen Genehmigungsverfahren, erforderlichenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen, zu prüfen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bemerken, dass die EVN Netz GmbH im fraglichen Gebiet seit über einem halben Jahrhundert eine Erdgashochdruckleitung betreibt und bisher keine Beeinträchtigungen oder Schäden durch Erdbeben bekannt geworden sind.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Das wasserrechtliche Verfahren, in dem diese Fragen zu behandeln sind, fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Antwort zu den Punkten 12 bis 17 der Anfrage:
Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung ist zum Thema Sicherung der Energieversorgung festgehalten, dass die Erschließung neuer Transportoptionen im Rahmen der transeuropäischen Netze ebenso erforderlich ist wie die Diversifizierung bei Energielieferanten und Versorgungsrouten.
Die geplante Erdgasleitung dient der Erhöhung der Versorgungssicherheit und Anpassung der Infrastruktur an den zukünftigen Bedarf an Erdgas, insbesondere in Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten.
Zusätzlich ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der konjunkturbelebende und arbeitsmarktpolitische Effekt einer derartigen rein privat finanzierten Großinvestition zu unterstreichen.
Die Verhandlung und der Abschluss gegenwärtiger und zukünftiger Verträge über die Lieferung von Gas sind Angelegenheit der beteiligten Unternehmen und fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Da im geplanten Gaskraftwerk Mellach Erdgas verstromt werden soll, ist nicht davon auszugehen, dass aus diesem Erdgas nach Italien exportiert wird.
Das Erdgas-Hochdruckleitungsprojekt Südschiene ist Bestandteil der
durch die Energie-Control-Kommission mit Bescheid vom 29.8.2007
gemäß §§ 12b und
12e GWG genehmigten "Langfristigen Planung 2007" für die
Regelzone Ost für den Zeitraum 2008 bis 2012.
Weder die Errichtung einer Erdgasleitung noch die Errichtung des GDK Mellach stellen einen Widerspruch zur Förderung erneuerbarer Energiequellen dar, weil die benötigten Energiemengen nicht durch erneuerbare Energiequellen allein bereitgestellt werden können. Der Primärenergieträger Erdgas zeichnet sich durch hohe Energieeffizienz bei gleichzeitig geringen Emissionen aus.