294/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Zl. 318/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „österreichische Vertretungsbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Der Gesamtaufwand der Österreichischen Botschaft (ÖB) Washington lag in den letzten vier Jahren bei durchschnittlich 3,35 Mio. Euro, wovon etwa ein Drittel auf Personal und etwa zwei Drittel auf Sachaufwand entfielen.
Im Durchschnitt wurden in diesem Zeitraum 18 bis 20 entsandte Bedienstete und 11 bis 12 sur place Bedienstete beschäftigt.
Botschafterin i.R. Dr. Eva Nowotny leitete die ÖB Washington als Missionschefin im Zeitraum 15.9.2003 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand am 30.9.2008.
Zu den Fragen 7,11,14 und 16 bis 19:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 1893/J-NR/2007 durch meine Amtsvorgängerin.
Zu den Fragen 8 bis 10 und 20 bis 24:
An der ÖB Washington wurden in den Jahren 2004 bis 2008 insgesamt 7.776 konsularische Amtshandlungen abgewickelt.
Visaanträge an der ÖB Washington werden - da für amerikanische Staatsangehörige keine Visumpflicht für Österreich besteht - beinahe ausschließlich von in den USA rechtmäßig aufhältigen Ausländerinnen und Ausländern gestellt. Insgesamt wurden 3.904 Visaanträge (Stichtag: 31.10.2008) bearbeitet, in 99,7 % der Fälle konnte das Visum auch erteilt werden.
Es gibt an der ÖB Washington weder eine so genannte „Reisebüroregelung“ noch eine „bona fide Stellung von Unternehmen“.
Zu den Fragen 12 und 13:
Die ÖB Washington wurde zuletzt 2001 durch das Generalinspektorat inspiziert. Die Inspektion ergab, dass die ÖB Washington alle Tätigkeiten, insbesondere auch ihre konsularische Tätigkeit, optimal erfüllt.
Zu Frage 15:
Die Räumlichkeiten der ÖB Washington umfassen eine Nettogrundrissfläche von 3888 m2
Zu Frage 25:
Die Angaben der entsandten Bediensteten in deren Anträgen auf Bemessung eines Wohnkostenzuschusses werden gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen (§ 21c GehG 1956 i.V.m. § 4 AVV, BGBl. II Nr. 107/2005 i.d.g.F.) geprüft. Im Zuge der Überprüfung der Anträge der entsandten Bediensteten wurden keine Unregelmäßigkeiten bzw. Abweichungen festgestellt.
Zu den Fragen 26 bis 32:
Botschafterin i.R. Dr. Eva Nowotny hat auf eigenen Wunsch mit 30.9.2008 ihre Versetzung in den Ruhestand erklärt, womit auch ihre Funktion an der ÖB Washington endete.
Die Ausschreibung der Leitung der ÖB Washington erfolgte zwischenzeitlich in Entsprechung der bisherigen Praxis und im Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss der Personalvertretung zusammen mit zahlreichen weiteren nachzubesetzenden Leitungsfunktionen.