2946/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.11.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0144-I/4/2009 Wien, am 31. Oktober 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz Kolleginnen und Kollegen haben am 1. September 2009 unter der Nr. 2947/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei der Ausstellung von Schriftstücken durch Behörden des „Bundesministeriums für Frauen und öffentlichen Dienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Gibt es in Ihrem Ministerium bzw. für die Behörden im Vollzugsbereich ihres Ministeriums Vorschriften für die Adressierung von offiziellen Schriftstücken im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetztes?
Ø Falls nein, warum nicht?
Ø Falls nein, welche Schritte werden Sie setzen, dass derartige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten wie oben abgebildet in Ihrem Ministerium hintangehalten werden?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2952/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen