2950/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.11.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0171-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2968/J vom 8. September 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Der Betrieb von Bankomatsystemen selbst betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist jedoch im Rahmen des Eurosystems nach § 44a Nationalbankgesetz (NBG) zur Ausübung der Aufsicht über Zahlungssysteme verpflichtet. Dazu gehört auch die Prüfung der Systemsicherheit und damit aller von den Betreibern und Teilnehmern eines Zahlungssystems ergriffenen Maßnahmen, die dem sicheren Umgang mit den rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Risiken dienen, die mit dem Betrieb von einem Zahlungssystem oder mit der Teilnahme an einem Zahlungssystem verbunden sind.
Laut Auskunft der OeNB war die Betriebsstörung am 16. Juli 2009 auf eine Systemumstellung zurückzuführen, die fälschlicherweise Sicherheitsmechanismen, konkret Karteneinzüge, aktivierte. Dabei wurden etwas mehr als 3.000 Bankomatkarten eingezogen, die in den meisten Fällen direkt am Standort wieder an die Karteninhaberinnen und Karteninhaber ausgefolgt werden konnten. Um hinkünftig vergleichbare Störungen zu verhindern, haben die Bankomatbetreiber in Abstimmung mit der OeNB ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches sich derzeit in Umsetzung befindet.
Zu 4. und 6.:
Allfällige zivilrechtliche Ansprüche richten sich nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 5.:
Laut Auskunft der OeNB waren von der Betriebsstörung ausländische Bankomatkarten nicht betroffen.
Zu 7. und 8.:
Wie bereits in Beantwortung der Fragen 1. bis 3. ausgeführt, trägt die OeNB im Rahmen der Zahlungssystemaufsicht dafür Sorge, dass die Zuverlässigkeit der österreichischen Zahlungssysteme im Dialog mit den betroffenen Betreibern kontinuierlich weiterentwickelt wird. Auch wenn die österreichischen Zahlungsverkehrsinfrastrukturen generell eine hohe Stabilität aufweisen, können technische Störfälle niemals gänzlich ausgeschlossen werden. Für einen solchen Fall sind jedoch rasch und effektiv wirksame Kommunikationswege vorgesehen. So wurde laut Auskunft der OeNB auch über den gegenständlichen Störfall unverzüglich informiert und fanden Gespräche zum Zwecke der Ursachenanalyse und der Vereinbarung darauf aufbauender Systemadaptierungen statt.
Neben der bestehenden Zahlungssystemaufsicht der OeNB werden weitere gesetzliche Regelungen nicht für erforderlich erachtet. In diesem Zusammenhang wird aber auch auf das mit 1. November 2009 in Kraft tretende Zahlungsdienstegesetz verwiesen, welches in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen schafft, den Zahlungsverkehr einfacher, effizienter und sicherer macht und gleichzeitig den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere und transparentere Auswahl an Zahlungsdiensten ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen