2953/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0148-I/4/2009                                      Wien, am 05. November 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hörbart, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2009 unter der Nr. 3028/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ge­richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø     Wird das österreichische Dokumentationsarchiv mit finanziellen Mitteln aus Ihrem Ressort unterstützt?

Ø     Wenn ja, in welcher Höhe?

Ø     Wenn ja, für welche Projekte?

Ø     Wenn ja, seit wann?

Ø     Wenn ja, nennen Sie die Fördersummen aus Ihrem Ressort innerhalb der letzten drei Jahre.

Ø     Wenn ja, mit welcher Begründung betrachten Sie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als förderungswürdig?

Das Bundeskanzleramt hat keine Förderungen an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes vergeben.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø     Haben Sie Studien- oder Forschungsaufträge an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes vergeben?

Ø     Wenn ja, welche?

 

Das Bundeskanzleramt hat keine Studien- oder Forschungsaufträge an das Doku­mentationsarchiv des österreichischen Widerstands vergeben.

 

Zu den Fragen 9 bis 13:

Ø     Ist Ihnen Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes bekannt?

Ø     Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie für die Förderungswürdigkeit die­ser Institution daraus?

Ø     Wenn ja, welchen Stellenwert nimmt die Kritik an den Praktiken des Dokumentati­onsarchivs des österreichischen Widerstandes bei der Entscheidung über die För­derungswürdigkeit durch Ihr Ressort ein?

Ø     Wenn nein, warum nicht?

Ø     Wenn nein, werden Sie zukünftig Kritik an den Praktiken des Dokumentationsar­chivs des österreichischen Widerstandes bei der Entscheidung zur Förderungs­würdigkeit mit einbeziehen?

 

Bei Stellung eines Förderungsantrages und Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Fi­nanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, werden dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes – in gleicher Weise wie auch allen anderen För­derungswerbern - Förderungen zuerkannt.

 

Mit freundlichen Grüßen