2953/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.11.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0148-I/4/2009 Wien, am 05. November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hörbart, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2009 unter der Nr. 3028/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Wird das österreichische Dokumentationsarchiv mit finanziellen Mitteln aus Ihrem Ressort unterstützt?
Ø Wenn ja, in welcher Höhe?
Ø Wenn ja, für welche Projekte?
Ø Wenn ja, seit wann?
Ø Wenn ja, nennen Sie die Fördersummen aus Ihrem Ressort innerhalb der letzten drei Jahre.
Ø Wenn ja, mit welcher Begründung betrachten Sie das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als förderungswürdig?
Das Bundeskanzleramt hat keine Förderungen an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes vergeben.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Haben Sie Studien- oder Forschungsaufträge an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes vergeben?
Ø Wenn ja, welche?
Das Bundeskanzleramt hat keine Studien- oder Forschungsaufträge an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands vergeben.
Zu den Fragen 9 bis 13:
Ø Ist Ihnen Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes bekannt?
Ø Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie für die Förderungswürdigkeit dieser Institution daraus?
Ø Wenn ja, welchen Stellenwert nimmt die Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit durch Ihr Ressort ein?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn nein, werden Sie zukünftig Kritik an den Praktiken des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes bei der Entscheidung zur Förderungswürdigkeit mit einbeziehen?
Bei Stellung eines Förderungsantrages und Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, werden dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes – in gleicher Weise wie auch allen anderen Förderungswerbern - Förderungen zuerkannt.
Mit freundlichen Grüßen