2955/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                  

GZ: BKA-353.290/0154-I/4/2009                                      Wien, am 05. November 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Nr. 3113/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umgang mit Bewerbungsunterlagen gerichtet.

 

Einleitend halte ich fest, dass Personalangelegenheiten des Bundeskanzleramts nicht meinen Zuständigkeitsbereich sondern denjenigen des Herrn Bundeskanzlers betreffen. Nach Rücksprache mit der Personalabteilung des Bundeskanzleramts be­antworte ich diese Anfrage wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø     Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenausschrei­bung auf dem Postweg ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem je­weiligen Auswahlverfahren? (Falls Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich? Falls Entsorgung: Werden die Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier entsorgt oder werden sie vernichtet - sprich geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus oder findet diese ausgelagert statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird diese durchgeführt und wer kontrolliert die ordnungsgemäße Vernich­tung?)

Ø     Was geschieht mit Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenausschrei­bung per Email ans Ministerium geschickt wurden/werden, nach dem Auswahlver­fahren? (Bleiben die Daten gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt diese durch und wer kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt ist?)


Ø     Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung auf dem Postweg ans Ministerium verschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Falls Lagerung: Wie lange und für wen zugänglich? Falls Entsorgung: Werden die Unterlagen nur im „normalen“ Altpapier entsorgt oder werden sie vernichtet - sprich geschreddert? Bei Vernichtung: Erfolgt diese im Haus oder findet diese ausgelagert statt? Bei ausgelagerter Vernichtung: Von wem wird diese durchge­führt und wer kontrolliert die ordnungsgemäße Vernichtung?)

Ø     Was geschieht mit Unterlagen, die im Rahmen einer Initiativbewerbung per Email ans Ministerium geschickt wurden/werden nach deren Durchsicht? (Bleiben die Daten gespeichert? Wenn ja, wie lange? Bei Vernichtung: Wer führt diese durch und wer kontrolliert, dass diese ordnungsgemäß erfolgt ist?)

Ø     Ist der Umgang mit Bewerbungsunterlagen in verbindlichen Richtlinien für Mitar­beiterInnen des Ministeriums festgelegt? (Wenn ja, wie lauten diese?)

 

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist – wie der mit anderen Unterlagen auch – in der gemäß § 12 des Bundesministeriengesetzes 1986 erlassenen Büroordnung festgelegt. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbst­verständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.

 

Demnach werden sämtliche Bewerbungsunterlagen, die aufgrund einer Stellenaus­schreibung nach dem Ausschreibungsgesetz oder im Rahmen einer Initiativbewer­bung elektronisch einlangen (z.B. E-Mail), im elektronischen Aktensystem (ELAK) erfasst und als Akt ausschließlich der Personalabteilung zur Bearbeitung weiterge­leitet.

 

Diese elektronischen Akte werden nach 10 Jahren vernichtet. Die Vernichtung der Akten erfolgt durch das ELAK-System automatisch.

 

Die aufgrund einer Stellenausschreibung oder im Rahmen einer Initiativbewerbung im Postweg und somit in Papierform einlangenden Bewerbungen werden zunächst eingescannt und im Rahmen des elektronischen Aktensystems verarbeitet. Deren weiterer Verlauf erfolgt wie zuvor dargestellt. Die Papierunterlagen werden in der Personalabteilung ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese Unterlagen unter Ver­schluss von einem Vertragspartner zur Verbrennungsanlage transportiert und ver­brannt.

 

Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Wege der Dienstaufsicht oder bei vertragli­cher Vereinbarung durch den Vertragspartner.

 

Mit freundlichen Grüßen