2956/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0020-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . November 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 18. September 2009 unter der Nr. 2999/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend einer israelischen Studie, die den starken Anstieg beim Auftreten von Speicheldrüsenkrebs mit der Benutzung von Mobiltelefonen in Zusammenhang bringt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø      Seit wann ist Ihnen die Studie und ihre Ergebnisse bekannt?

 

Die gegenständliche Veröffentlichung von Avi Zini, Abteilung der Gesellschaft für Zahnheilkunde an der Hebrew University-Hadassah School of Dental Medicine liegt in englischer Sprache nur als Executive Summary vor und wurde im Laufe des Juli 2009 ausschließlich durch Medienberichte publik.

Der Auslöser für diese Veröffentlichung war offenbar der israelische Teil der Interphone-Studie, erschienen im American Journal of Epidemiology im Jahr 2008. Der dem BMVIT als beratendes wissenschaftliches Gremium dienende unabhängige Wissenschaftliche Beirat Funk (WBF) hat in seiner Expertenkonferenz 2009 diese Studie erörtert, diese Studie findet somit in der Gesamtbeurteilung des WBF Berücksichtigung.

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 4:

Ø      Wie bewerten Sie die veröffentlichten Risken im Zusammenhang mit ihrem Verantwortungsbereich?

Ø      Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus den Erkenntnissen dieser Studie für Österreich?

Ø      Welche Maßnahmen gedenken Sie aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Studie zu setzen?

 

Auch im Hinblick auf die vorliegende Veröffentlichung hat die Gesamtaussage des WBF, dass es nach heutigem Stand der Wissenschaft bei Einhaltung der Grenzwerte zu keiner gesundheitlichen Gefährdung im Umgang mit Mobilfunk kommt, unveränderte Gültigkeit.

Der WBF sondiert in regelmäßigen Abständen die vollständige aktuelle internationale Studienlage, analysiert und bewertet diese nach wissenschaftlichen Kriterien und fasst seine Beurteilung der Situation – unter Einbeziehung externer Fachleute – in einem Konsensus-Papier zusammen.

Beim WBF-Expert/innenforum 2009 am 21. April nahmen 22 Expert/innen aus Naturwissenschaft, Medizin und Technik teil: einerseits die im WBF vertretenen Expert/innen und andererseits eine Reihe externer Expert/innen aus Österreich und dem europäischen Ausland.

Durch die Vorgehensweise des WBF, eine Vielzahl von Studien zu berücksichtigen, entsteht ein Gesamtbild, welches sich nicht ausschließlich auf das Ergebnis einer Einzelmeinung stützt. Die Bewertung von nur einer einzelnen Studie ohne Berücksichtigung der anderen Studien wäre sowohl hinsichtlich kritischer als auch unkritischer Studien lediglich ein einseitiges Ergebnis.    

Ich nehme die Sorgen der Bevölkerung in Bezug auf Mobilfunk und Gesundheit sehr ernst, jedoch vertraue ich den Aussagen der Wissenschaft und bin daher davon überzeugt, dass eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen nicht besteht, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Ungeachtet dessen teile ich die von verschiedenen Stellen vertretene Empfehlung zu einem vorsichtigen Umgang mit der Mobiltelefon-Technologie.

Weiters begrüße ich, dass auf seriöser Basis im Bereich der Mobilkommunikationstechnologie wissenschaftlich weitergeforscht wird.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Sind Sie als zuständige Bundesministerin dafür, den SAR-Wert von Mobiltelefonen auf der Verpackung kennzeichnen zu lassen?

 

Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass alle in Österreich erhältlichen Mobiltelefone den Grenzwert von 2 Watt/kg für die spezifische Absorptionsrate (SAR) gemäß Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 (EMF-Personenschutznorm) einhalten müssen.

Eine Verpflichtung zur Anbringung der Kennzeichnung auf der Verpackung und somit ein Verbot für den Verkauf von nicht gekennzeichneten Geräten in Österreich alleine wäre mangels einer entsprechenden europaweiten Regelung ein EU-rechtliches Handelshemmnis und ist daher in Österreich nicht zulässig.

Es wäre nur eine europaweite Einführung einer verpflichtenden Verpackungskennzeichnung möglich. Selbstverständlich würde ich jede Initiative unterstützen, die eine solche europaweite Einführung zum Ziel hat.

Solange keine Verpackungskennzeichnung verpflichtend ist, kann in aller Regel der jeweilige SAR-Wert in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Mobiltelefons nachgelesen und vor dem Kauf im Internet unter www.fmk.at/SAR abgefragt werden.