2961/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 10. November 2009
GZ: BMG-11001/0266-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2975/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage1:
Aufgrund veterinärrechtlicher Bestimmung in § 18 Abs.3a des Tierschutzgesetzes (BGBl. I Nr.118/2004 idgF) sind Anforderungen an verbesserte Buchtensysteme für Kaninchen zur Fleischgewinnung zu definieren.
Am 28. Okt.2008 fand eine Betriebsbesichtigung bei einem Kaninchenzüchter/ Kaninchenmäster in NÖ mit anschließender Diskussion statt. Interessensvertreter aus Landwirtschaft und von NGOs sowie Vertreter der BOKU, des BMLFUW und des BMG waren anwesend.
Darauffolgend entwickelte sich ein Prozess der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema, da dieses auch im Europarat in Strasbourg im Nov. 2008 und Dez. 2009 unter Beteiligung meines Ressorts und eines österreichischen Experten abgehandelt wurde und wird.
Da die wirtschaftliche Machbarkeit tierschutzfreundlicher Haltungsbedingungen besonders für Zuchtkaninchen europaweit noch in den Kinderschuhen steckt, ist der Diskussionsbedarf für die Normierung einheitlicher Mindestforderungen ein erheblicher.
Zahlreiche Gespräche fanden unter Miteinbeziehung von Fachexperten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz statt. Mehrfache Versionen liegen bis dato auf, an einer Abstimmung mit dem BMLFUW wird gearbeitet.
Zur Abklärung praxisrelevanter Bedingungen zur Kaninchenhaltung mit ihrer Auswirkung auf den Tierschutz wird demnächst ein Projekt gestartet, das vom BMG finanziert wird.
Frage 2:
Sobald eine Einigung mit dem BMLFUW erzielt ist, wird eine Novelle der Anlage 9 der 1. Tierhaltungsverordnung als Entwurf an sämtliche Interessensvertreter, Landesregierungen, Kammern, Tierschutzrat und Ministerien zur Stellungnahme ausgeschickt.