2962/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 10. November 2009
GZ: BMG-11001/0267-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2976/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Verbesserungen der tierschutzrechtlichen Situation können nur in Zusammenarbeit mit den betroffenen Glaubensorganisationen getroffen werden.
Unter Teilnahme eines Vertreters meines Ressorts wurde mit einer Reihe von muslimischen Glaubensorganisationen die Ö Norm ONR 142000 (Halal Lebensmittel, Anforderungen an die Lebensmittelkette) verabschiedet. In dieser Norm wurde das Prinzip der Möglichkeit der Betäubung vor der Schlachtung festgeschrieben. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Fleisch aus rituellen Schlachtungen, wird darauf verwiesen, dass in der genannten Norm Bestimmungen hinsichtlich „Halal- Kennzeichnung“ festgeschrieben sind. Eine verpflichtende Kennzeichnung wäre nur auf europäischer Ebene möglich. Auf diesem Gebiet gibt es im Rahmen des Hygienepaketes derzeit keine Aktivitäten, da es sich um eine „Qualitätskennzeichnung“ handelt, welche in anderen Rechtsmaterien zu regeln ist.
Das Projekt DIALREL ist mir nicht bekannt.