2963/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0270-I/5/2009

Wien, am 10. November 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3010/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

In Österreich wurden keine zusätzlichen Kontrollen durchgeführt, da die Ergebnisse der bisher routinemäßig durchgeführten Kontrollen bei Rucola keinen Hinweis auf Verunreinigungen von Rucola mit Greiskraut ergaben.

 

Fragen 2 bis 4:

Nach den vorliegenden Informationen wurde kein Rucola aus der betroffenen Produktion in Österreich in Verkehr gebracht.

Fragen 5 bis 9:

Von der AGES werden diese Faktoren und deren Risiken im Rahmen der Ausarbeitung von schwerpunktmäßigen Kontrollen für den Lebensmittelbereich beurteilt und, falls notwendig, die geeigneten Maßnahmen vorgeschlagen. Dabei wird auch zu beurteilen sein, ob die bereits bestehende gute Praxis in der Landwirtschaft und im Handel verbessert werden muss. Für Kontrollen beim Bauern wäre zudem das BMLFUW zuständig.

 

Frage 10:

Rucola ist ein anerkannt sicheres Lebensmittel und somit besteht auch keine gesundheitliche Gefahr durch den Verzehr von Rucola.