2963/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0270-I/5/2009
Wien, am 10. November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3010/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
In Österreich wurden keine zusätzlichen Kontrollen durchgeführt, da die Ergebnisse der bisher routinemäßig durchgeführten Kontrollen bei Rucola keinen Hinweis auf Verunreinigungen von Rucola mit Greiskraut ergaben.
Fragen 2 bis 4:
Nach den vorliegenden Informationen wurde kein Rucola aus der betroffenen Produktion in Österreich in Verkehr gebracht.
Fragen 5 bis 9:
Von der AGES werden diese Faktoren und deren Risiken im Rahmen der Ausarbeitung von schwerpunktmäßigen Kontrollen für den Lebensmittelbereich beurteilt und, falls notwendig, die geeigneten Maßnahmen vorgeschlagen. Dabei wird auch zu beurteilen sein, ob die bereits bestehende gute Praxis in der Landwirtschaft und im Handel verbessert werden muss. Für Kontrollen beim Bauern wäre zudem das BMLFUW zuständig.
Frage 10:
Rucola ist ein anerkannt sicheres Lebensmittel und somit besteht auch keine gesundheitliche Gefahr durch den Verzehr von Rucola.