2964/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0271-I/5/2009
Wien, am . November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3011/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die
Grenzwerte sind in der „Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der
Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“
geregelt:
Fleisch
(ausgenommen Schlachtnebenerzeugnisse) von
Rindern, Schafen und Geflügel 0,05
mg/kg
Muskelfleisch von Fischen 0,05 mg/kg
ausgenommen
von folgenden Arten:
Muskelfleisch
von Bonito, Zweibindenbrasse, Aal, Grauäsche,
Bastardmakrele,
Hahnenfisch, Makrele, Sardine, Sardinenartige,
Thunfische
und Cuneata-Seezunge 0,10
mg/kg
Muskelfleisch vom Unechten Bonito 0,20 mg/kg
Muskelfleisch von Sardelle und Schwertfisch 0,30 mg/kg
Getreide
(außer Kleie, Keime, Weizen, Reis) 0,10
mg/kg
Kleie, Keime,
Weizen, Reis 0,20
mg/kg
Gemüse
und Früchte (außer Blattgemüse, frische Kräuter, Pilze,
Stängelgemüse, Wurzelgemüse, Kartoffeln) 0,05
mg/kg
Blattgemüse,
frische Kräuter, Kulturpilze, Knollensellerie 0,20
mg/kg
Stängelgemüse,
Wurzelgemüse (außer Knollensellerie),
geschälte Kartoffeln 0,10
mg/kg
Fragen 2, 3 und 5:
Die Neubewertung der EFSA war bereits Anlass intensiver Diskussionen in der dafür zuständigen Expertengruppe für den Ständigen Ausschuss, Sektion „Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette“. Beraten wird eine Herabsetzung bestehender und auch die Festlegung zusätzlicher Grenzwerte. Festgestellt wurde bereits, dass die derzeitige Systematik der Grenzwertfestlegung für bestimmte Warengruppen nicht praktikabel ist. Die EFSA wurde daher beauftragt, die derzeitige Warengruppeneinteilung zu prüfen und separate Höchstgehalte für einzelne Waren/Produkte vorzuschlagen; die diesbezüglichen EFSA-Vorschläge sollen in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe präsentiert werden.
Frage 4:
Die
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GesmbH untersucht routine-mäßig
– d.h. bereits auch derzeit regelmäßig verschiedene Warengruppen auf
Cadmium. Daten aus den Jahren 2005 - 2007 sind an die EFSA übermittelt worden.
Die EFSA hat die in Rede stehende aktuelle Bewertung auf Basis dieser
Datenübermittlungen aller EU-Mitgliedstaaten, somit auch von
Österreich, und neuester toxikologischer Studien erstellt.
Die von
Österreich übermittelten Daten zeigen bezüglich ihres
Cadmiumgehaltes keine Auffälligkeiten, die Belastungen sind gering und die
gesetzlichen Höchstgehalte werden - bis auf wenige Einzelfälle -
nicht überschritten. Im Hinblick auf die Warengruppen Fische und
Meeresfrüchte, die laut Medienberichten besonders hoch belastet sein
können, konnten in Österreich keine Überschreitungen der
gesetzlich festgelegten Höchstgehalte für Cadmium pro kg
Frischgewicht Lebensmittel festgestellt werden. Im Gegenteil, die
Ergebnisse lagen weit unter den gesetzlichen Höchstwerten. Auch im
Hinblick auf Gemüse und Getreide wurden keine Auffälligkeiten
beobachtet. Entsprechende österreichische Daten/Untersuchungen gibt es
auch für 2008 und 2009.
Die gezielte Kontrolle von Cadmiumhöchstwerten wird auch in Zukunft durchgeführt werden.