2964/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0271-I/5/2009

Wien, am      . November 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3011/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Grenzwerte sind in der „Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ geregelt:

Fleisch (ausgenommen Schlachtnebenerzeugnisse) von
Rindern, Schafen und Geflügel                                                                             0,05 mg/kg

Muskelfleisch von Fischen                                                                                    0,05 mg/kg

ausgenommen von folgenden Arten:
            Muskelfleisch von Bonito, Zweibindenbrasse, Aal, Grauäsche,
            Bastardmakrele, Hahnenfisch, Makrele, Sardine, Sardinenartige,
            Thunfische und Cuneata-Seezunge                                                          0,10 mg/kg

            Muskelfleisch vom Unechten Bonito                                                       0,20 mg/kg

            Muskelfleisch von Sardelle und Schwertfisch                                         0,30 mg/kg

 

Getreide (außer Kleie, Keime, Weizen, Reis)                                                       0,10 mg/kg
Kleie, Keime, Weizen, Reis                                                                                     0,20 mg/kg

Gemüse und Früchte (außer Blattgemüse, frische Kräuter, Pilze,
Stängelgemüse, Wurzelgemüse, Kartoffeln)                                                       0,05 mg/kg

Blattgemüse, frische Kräuter, Kulturpilze, Knollensellerie                                0,20 mg/kg
Stängelgemüse, Wurzelgemüse (außer Knollensellerie),
geschälte Kartoffeln                                                                                               0,10 mg/kg


Fragen 2, 3 und 5:

Die Neubewertung der EFSA war bereits Anlass intensiver Diskussionen in der dafür zuständigen Expertengruppe für den Ständigen Ausschuss, Sektion „Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette“. Beraten wird eine Herabsetzung bestehender und auch die Festlegung zusätzlicher Grenzwerte. Festgestellt wurde bereits, dass die der­zeitige Systematik der Grenzwertfestlegung für bestimmte Warengruppen nicht prak­tikabel ist. Die EFSA wurde daher beauftragt, die derzeitige Warengruppeneinteilung zu prüfen und separate Höchstgehalte für einzelne Waren/Produkte vorzuschlagen; die diesbezüglichen EFSA-Vorschläge sollen in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe präsentiert werden.

 

Frage 4:

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GesmbH untersucht routine-mäßig – d.h. bereits auch derzeit regelmäßig verschiedene Warengruppen auf Cadmium. Daten aus den Jahren 2005 - 2007 sind an die EFSA übermittelt worden. Die EFSA hat die in Rede stehende aktuelle Bewertung auf Basis dieser Datenübermittlungen aller EU-Mitgliedstaaten, somit auch von Österreich, und neuester toxikologischer Studien erstellt.

Die von Österreich übermittelten Daten zeigen bezüglich ihres Cadmiumgehaltes keine Auffälligkeiten, die Belastungen sind gering und die gesetzlichen Höchstgehalte werden - bis auf wenige Einzelfälle - nicht überschritten. Im Hinblick auf die Warengruppen Fische und Meeresfrüchte, die laut Medienberichten besonders hoch belastet sein können, konnten in Österreich keine Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte für Cadmium pro kg Frischgewicht Lebensmittel festge­stellt werden. Im Gegenteil, die Ergebnisse lagen weit unter den gesetzlichen Höchstwerten. Auch im Hinblick auf Gemüse und Getreide wurden keine Auffälligkeiten beobachtet. Entsprechende österreichische Daten/Untersuchungen gibt es auch für 2008 und 2009.

Die gezielte Kontrolle von Cadmiumhöchstwerten wird auch in Zukunft durchgeführt werden.