2966/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 10. November 2009
GZ: BMG-11001/0283-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich verweise bezüglich der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3015/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter zu den Fragen 1 bis 5 auf die in der Beilage angeschlossene Stellungnahme des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger.
Ergänzend darf ich zu den Fragen 6 bis 8 Folgendes bemerken:
Die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze war eine nicht unbedeutende sozialpolitische Maßnahme, die für viele Versicherte zu einer spürbaren finanziellen Entlastung geführt hat. Diese war aber für die Krankenversicherungsträger im Jahre 2008 mit einem Einnahmenentfall in der Höhe von 74 Mio. Euro verbunden. Eine gleichartige Regelung bei der Kostentragung für Heilbehelfe und Hilfsmittel ist im Hinblick auf die vom Hauptverband angesprochene finanzielle Situation der Krankenversicherungsträger – auch wenn dies sozialpolitisch wünschenswert wäre – zumindest derzeit nicht denkbar.
|
Zl.
12-REP-43.00/09 Sd/Ht |
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
A-1031
WIEN
KUNDMANNGASSE
21
POSTFACH 600 DVR
0024279
VORWAHL Inland: 01, Ausland: +43-1 TEL. 711 32 / Kl. 1211 TELEFAX 711 32 3775
Wien, 15. Oktober 2009
An das
Bundesministerium für per
E-Mail
Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Betr.: Parlamentarische Anfrage Nr. 3015/J (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete) betreffend Inanspruchnahme der Rezeptgebührenobergrenze
Bezug: Ihr E-Mail vom 25. September 2009;
GZ: BMG 90001/00165-I/B/10/2009
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung:
1. Wie viele Personen haben im Jahr 2008 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. während des Jahres bereits Rezeptgebühren in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?
Es waren 273.564 Personen (inkl. KFA, soweit am System teilnehmend) wegen des Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit.
2. Wann wurde diese Grenze im Schnitt erreicht, d.h. ab welchem Zeitpunkt wurden Personen im Jahr 2008 von der Rezeptgebühr befreit?
Mit 1. September 2008 waren 87.357 Personen wegen Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) von der Rezeptgebühr befreit. Daraus ergibt sich, dass über zwei Drittel der REGO-Befreiten des Jahres 2008 die Obergrenze im letzten Jahresdrittel, d.h. im Zeitraum von September bis Dezember, erreicht haben.
3. Bei welchen Sozialversicherungsträgern waren diese Personen jeweils versichert?
Die Anzahl der REGO-Befreiten im Jahr 2008 pro Versicherungsträger ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Versicherungsträger |
REGO-Befreite[1] |
|
Wiener GKK |
44.454 |
|
Niederösterreichische GKK |
50.551 |
|
Burgenländische GKK |
10.155 |
|
Oberösterreichische GKK |
22.980 |
|
Steiermärkische GKK |
30.009 |
|
Kärntner GKK |
12.316 |
|
Salzburger GKK |
10.530 |
|
Tiroler GKK |
12.974 |
|
Vorarlberger GKK |
7.892 |
|
BKK Austria Tabak |
291 |
|
BKK Verkehrsbetriebe |
786 |
|
BKK Mondi |
141 |
|
BKK voestalpine Bahnsysteme |
1.022 |
|
BKK Zeltweg |
192 |
|
BKK Kapfenberg |
770 |
|
SVA der gewerblichen Wirtschaft |
19.865 |
|
SVA der Bauern |
20.079 |
|
VA öffentlich Bediensteter |
15.723 |
|
VA für Eisenbahnen und Bergbau |
11.257 |
4. In welcher Höhe wurde diesen Personen im Jahr 2008 Rezeptgebühren in Folge nicht mehr in Rechnung gestellt?
Der Betrag beläuft sich auf € 40,1 Mio.
5. Wie viele Personen haben bislang im Jahr 2009 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. heuer bislang bereits Rezeptgebühren zumindest in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?
Zum Stichtag 9. Oktober 2009 haben 217.877 Personen die Rezeptgebührenobergrenze erreicht. Dass dieser Anteil deutlich höher liegt als zur vergleichbaren Zeit im letzten Jahr ist auf die Anrechnung von Überhängen aus dem Vorjahr zurückzuführen, welche dazu führen, dass die Befreiungsgrenze 2009 früher erreicht wurde.
6. Ist an eine ähnliche Regelung bei den Kostenanteilen für Heilmittelbehelfe und Hilfsmittel gedacht?
7. Wenn ja, in welcher Form und ab wann?
8. Wenn nein, weshalb wird dies für nicht notwendig erachtet?
Diese Frage richtet sich an den Bundesminister für Gesundheit.
Der Hauptverband hält dazu fest, dass das REGO-System offen konzipiert ist. Es könnte daher rein technisch betrachtet um andere Selbstbehalte, Kostenanteile usw. erweitert werden. Ob eine solche Erweiterung erfolgen soll, ist eine politische Entscheidung, die angesichts der finanziellen Lage der sozialen Krankenversicherung eingehend zu überlegen wäre. Die Kosten dieser Ausweitung wären jedenfalls zu ersetzen. Ebenso wäre der durch REGO verursachte Entfall an Einnahmen in voller Höhe zu ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband:
[1] Die Anzahl der REGO-Befreiten je Versicherungsträger weicht wegen Mehrfachversicherungen, zeitlich aufeinanderfolgenden Versicherungsverhältnissen usw. in Summe von der eingangs genannten Gesamtzahl ab, die Größenordnung ändert sich dadurch nicht.