2966/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 10. November 2009

GZ: BMG-11001/0283-I/5/2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich verweise bezüglich der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3015/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter zu den Fragen 1 bis 5 auf die in der Beilage angeschlossene Stellungnahme des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger.

 

Ergänzend darf ich zu den Fragen 6 bis 8 Folgendes bemerken:

 

Die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze war eine nicht unbedeutende sozialpolitische Maßnahme, die für viele Versicherte zu einer spürbaren finanziellen Entlastung geführt hat. Diese war aber für die Krankenversicherungsträger im Jahre 2008 mit einem Einnahmenentfall in der Höhe von 74 Mio. Euro verbunden. Eine gleichartige Regelung bei der Kostentragung für Heilbehelfe und Hilfsmittel ist im Hinblick auf die vom Hauptverband angesprochene finanzielle Situation der Krankenversicherungsträger – auch wenn dies sozialpolitisch wünschenswert wäre – zumindest derzeit nicht denkbar.


Zl. 12-REP-43.00/09 Sd/Ht

 

HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

     A-1031 WIEN                       KUNDMANNGASSE 21                     POSTFACH 600                          DVR 0024279

                    VORWAHL Inland: 01,  Ausland:  +43-1            TEL. 711 32 / Kl. 1211            TELEFAX 711 32 3775

                                                                                                  Wien, 15. Oktober 2009

An das
Bundesministerium für                                                                                              per E-Mail
Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Betr.:     Parlamentarische Anfrage Nr. 3015/J (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete) betreffend Inanspruchnahme der Rezeptgebührenobergrenze

Bezug:  Ihr E-Mail vom 25. September 2009;
GZ: BMG 90001/00165-I/B/10/2009

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung:

1.        Wie viele Personen haben im Jahr 2008 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. während des Jahres bereits Rezeptgebühren in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?

Es waren 273.564 Personen (inkl. KFA, soweit am System teilnehmend) wegen des Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit.

2.        Wann wurde diese Grenze im Schnitt erreicht, d.h. ab welchem Zeitpunkt wurden Personen im Jahr 2008 von der Rezeptgebühr befreit?

Mit 1. September 2008 waren 87.357 Personen wegen Erreichens der Rezeptgebührenobergrenze (REGO) von der Rezeptgebühr befreit. Daraus ergibt sich, dass über zwei Drittel der REGO-Befreiten des Jahres 2008 die Obergrenze im letzten Jahresdrittel, d.h. im Zeitraum von September bis Dezember, erreicht haben.

3.        Bei welchen Sozialversicherungsträgern waren diese Personen jeweils versichert?

Die Anzahl der REGO-Befreiten im Jahr 2008 pro Versicherungsträger ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:


 


Versicherungsträger

REGO-Befreite[1]

Wiener GKK

44.454

Niederösterreichische GKK

50.551

Burgenländische GKK

10.155

Oberösterreichische GKK

22.980

Steiermärkische GKK

30.009

Kärntner GKK

12.316

Salzburger GKK

10.530

Tiroler GKK

12.974

Vorarlberger GKK

7.892

BKK Austria Tabak

291

BKK Verkehrsbetriebe

786

BKK Mondi

141

BKK voestalpine Bahnsysteme

1.022

BKK Zeltweg

192

BKK Kapfenberg

770

SVA der gewerblichen Wirtschaft

19.865

SVA der Bauern

20.079

VA öffentlich Bediensteter

15.723

VA für Eisenbahnen und Bergbau

11.257

4.        In welcher Höhe wurde diesen Personen im Jahr 2008 Rezeptgebühren in Folge nicht mehr in Rechnung gestellt?

Der Betrag beläuft sich auf € 40,1 Mio.

5.        Wie viele Personen haben bislang im Jahr 2009 die Rezeptgebührenobergrenze erreicht, d.h. heuer bislang bereits Rezeptgebühren zumindest in Summe von 2% des Nettoeinkommens gezahlt?

Zum Stichtag 9. Oktober 2009 haben 217.877 Personen die Rezeptgebührenobergrenze erreicht. Dass dieser Anteil deutlich höher liegt als zur vergleichbaren Zeit im letzten Jahr ist auf die Anrechnung von Überhängen aus dem Vorjahr zurückzuführen, welche dazu führen, dass die Befreiungsgrenze 2009 früher erreicht wurde.

6.        Ist an eine ähnliche Regelung bei den Kostenanteilen für Heilmittelbehelfe und Hilfsmittel gedacht?

7.        Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

8.        Wenn nein, weshalb wird dies für nicht notwendig erachtet?

Diese Frage richtet sich an den Bundesminister für Gesundheit.

Der Hauptverband hält dazu fest, dass das REGO-System offen konzipiert ist. Es könnte daher rein technisch betrachtet um andere Selbstbehalte, Kostenanteile usw. erweitert werden. Ob eine solche Erweiterung erfolgen soll, ist eine politische Entscheidung, die angesichts der finanziellen Lage der sozialen Krankenversicherung eingehend zu überlegen wäre. Die Kosten dieser Ausweitung wären jedenfalls zu ersetzen. Ebenso wäre der durch REGO verursachte Entfall an Einnahmen in voller Höhe zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband:

 



[1] Die Anzahl der REGO-Befreiten je Versicherungsträger weicht wegen Mehrfachversicherungen, zeitlich aufeinanderfolgenden Versicherungsverhältnissen usw. in Summe von der eingangs genannten Gesamtzahl ab, die Größenordnung ändert sich dadurch nicht.