2972/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0292-III/4a/2009 |
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Wien, 9. November 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3111/J-NR/2009 betreffend Umgang mit Bewerbungsunterlagen, die die Abg. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am 23. September 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist – wie der mit anderen Unterlagen auch – in der Büroordnung 2004 festgelegt. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.
Bewerbungen, die auf dem Postweg oder per E-Mail im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einlangen, werden grundsätzlich mittels ELAK erfasst und nach zehn Jahren skartiert. Papier-Bewerbungsunterlagen werden – wie alle schriftlichen Eingangsstücke – zwei Jahre in der Personalabteilung aufbewahrt. E-Mail-Bewerbungsunterlagen werden ausgedruckt und ebenfalls zwei Jahre in der Personalabteilung abgelegt – das E-Mail wird daraufhin gelöscht. Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Wege der Dienstaufsicht. Die Papierunterlagen werden im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter Dienstaufsicht vernichtet d. h. geschreddert und mittels Altpapier entsorgt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.