2974/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am . November 2009
GZ: BMG-11001/0291-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3160/J der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Aufgeteilt auf die einzelnen Standorte der Agentur gibt es in Summe 47 Betriebräte.
Fragen 2 und 3:
Diese Frage bezieht sich auf personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Frage 4:
Orientierungsgrundlage sind vergleichbare Unternehmen im öffentlichen Eigentum.
Frage 5:
Die Kontrolle auf Irreführung und Verfälschung bei Lebensmitteln ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Lebensmittelüberwachung. Ein vermehrtes Augenmerk auf Täuschungstatbestände ist zudem auch ein Schwerpunkt des MIK 2009 und 2010 (Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan). Milchprodukte standen bereits am „Routineuntersuchungsplan“ für 2009. Auf Grund entsprechender Berichte in deutschen Medien wurde eine verstärkte Kontrolle hinsichtlich „Kunstkäse“ veranlasst. Es handelte sich dabei nicht um eine „klassische Schwerpunktaktion“ (siehe nächste Frage). Die AGES wurde am 15. April 2009 ersucht, entsprechende Untersuchungen bzw. eine Sonderauswertung nach vorliegen statistisch relevanter Probenanzahlen durchzuführen.
Frage 6:
Hinsichtlich „Schummelschinken“ wurde eine „klassische Schwerpunktaktion“ veranlasst. Die AGES und die Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder Kärnten, Vorarlberg und Wien wurden beauftragt, entsprechende Untersuchungen durchzuführen, d.h. bestimmte Parameter zu analysieren (am 8.7.2009). Die Anweisung erging auch an die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder, entsprechende Proben zu ziehen und an die AGES bzw. die Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder zu übermitteln.
Frage 7:
Ja, ich gebe Ihnen Recht, dass jede beanstandete Probe eine Beanstandung zu viel ist. Ziel des Lebensmittelrechts ist es, dass am Markt nur sichere, nicht irreführend gekennzeichnete Lebensmittel für Konsumentinnen und Konsumenten verfügbar sind. Dass das – auch durch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen und Kontrollen – nicht zu 100% gewährleistet werden kann, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Die Unternehmer haben die Verpflichtung, dass die Produkte, die sie in Verkehr setzen, dem Lebensmittelrecht entsprechen. Mit der amtlichen Kontrolle wird geprüft, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen auch nachkommen.
Die Realität zeigt uns, dass – aus den verschiedensten Gründen
– diesen Verpflichtungen nicht immer nachgekommen wird. Daher führt die
amtliche Lebensmittelüberwachung auch laufend Kontrollen durch und wird
auch gezielt bekannte und mögliche Schwachpunkte verstärkt
„unter die Lupe nehmen“. Die Ergebnisse werden jährlich evaluiert,
um die endlichen Resourcen in der Lebensmittelkontrolle – auch im Sinne
der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - auch risikobasiert und damit effizient
einzusetzen. Ich weise in diesem Zusammenhang auch explizit darauf hin, dass
die „Beanstandungsquote“ im Rahmen der Sonderauswertung
hinsichtlich „Kunstkäse“ (Täuschung, Kennzeichnungsfehler
und Verfälschung) eine im Vergleich mit anderen Warengruppen niedrige war
und jedenfalls gesagt werden kann, dass hier – entgegen der medial
kolportierten Meinung – im österreichischen Handel keine
„massive Konsumententäuschung“ passiert.
Frage 8:
Eine diesbezügliche zeitliche Planung gibt es derzeit nicht. Wie bereits erwähnt gehört die Täuschungskontrolle zu den Schwerpunkten des MIK 2009 und 2010. Die AGES, die Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder und die zuständigen Behörden der Länder sind nunmehr aber speziell im Bezug auf „Kunstkäse“ und „Schummelschinken“ „sensibilisiert“ und achten in ganz besonderem Maß auf derartige Produkte.
Frage 9:
Die von der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Planung und Budgetierung aufgestellten Finanzpläne werden vom Aufsichtsrat und der Generalversammlung genehmigt. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ist auf die Bestimmungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) zurückzuführen. Neben den Eigentümerministerien sind derzeit auch ein/e Vertreter/in des BMF und des BMASK sowie Mitglieder des Betriebsrates im Aufsichtsrat vertreten.
Fragen 10 bis 15:
Es gibt einen Arbeits- und Geschäftsplan des Unternehmens, der laufend an die aktuelle Situation angepasst wird. Die notwendigen strategischen Entscheidungen werden in Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung, den Eigentümervertretern und dem Aufsichtsrat getroffen. Eine klare Aufgabenänderung (im Sinne von Aufgabenstraffung) ist nur durch eine Änderung des GESG möglich.