2985/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0299-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 9. November 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3170/J-NR/2009 betreffend
„Schwere Schultaschen“, die die Abg. Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 1. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen des Projektes „Gesunde Schule“ fanden laufend Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Gesundheitsministerium statt. Das zweijährige Strategieprojekt wurde von den beiden Ministerien und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ins Leben gerufen, um gemeinsame Maßnahmen für eine qualitätsgesicherte schulische Gesundheitsförderung zu entwickeln. Zur Vermeidung von Haltungsschäden bei Kindern wurden u. a. Qualitätsstandards im Bereich Bewegung erarbeitet.

 

Zu Frage 2:

Gemäß ÖNORM A 2170 beträgt der empfohlene Richtwert für das Schultaschengewicht
10 bis maximal 12,5 % des Körpergewichtes des Kindes.

 


Zu Frage 3:

Dazu wird auf das Rundschreiben Nr. 90/1993 (GZ 40.000/61-III/13/93) des Ressorts zum Gewicht der Schultaschen und Maßnahmen zur Reduktion hingewiesen. Die darin enthaltenen Empfehlungen, auf Basis der ÖNORM, besitzen nach wie vor Gültigkeit. Vom ehemaligen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wurde zudem unter Mitwirkung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz den Schulen die Broschüre „Gesund und Munter“ mit Informationen rund um Schulmöbel und Schultasche bereit gestellt. Von Seiten der Abteilung für Schulpsychologie des Ressorts steht ferner die Broschüre „Auf die Haltung kommt es an“, die in umfassender Weise psychologische Aspekte der Haltung beleuchtet, den Schulen zur Verfügung.

 

Zu Frage 4:

Sowohl Eltern und Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler müssen in der Angelegenheit Verantwortung tragen; durch den Kauf und Verwendung einer ergonomischen Schultasche, durch regelmäßige Kontrolle des Inhaltes der Schultasche, durch organisatorische Maßnahmen und Absprachen der Lehrerinnen und Lehrer.

 

Zu Frage 5:

Die GIVE-Servicestelle für Gesundheitsbildung der Partner Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bundesministerium für Gesundheit und Österreichisches Jugendrotkreuz ist bemüht, gemeinsam an einer Verbesserung der Situation zu arbeiten. Aus medizinischer Sicht wird zu bedenken gegeben, dass Haltungsschäden nicht primär durch zu schwere Schultaschen, sondern durch Bewegungsarmut und einen schlechten Zustand der Rückenmuskulatur entstehen. Die Bedeutung der Maßnahmen zur Reduktion der Gewichte der Schultaschen soll dadurch keineswegs geschmälert werden. Es sind jedoch weitere Maßnahmen zur Prävention von Schäden am Bewegungsapparat notwendig; Derartiges fällt jedoch nicht primär in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Vorweg ist festzuhalten, dass in Entsprechung der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Angelegenheiten der Schulerhaltung von öffentlichen Pflichtschulen den Bundesländern die jeweilige Vollziehung zukommt. Welche Überlegungen die Pflichtschulerhalter aktuell zur Bereitstellung von Schulspinden anstellen, ist nicht bekannt und betreffen Angelegenheiten der Schulerhaltung von öffentlichen Pflichtschulen im Übrigen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 


Für Bundesschulen kann unter den Gesichtspunkten Schulerhaltung und Schulanlagenmanagement sowie des Bezugs von Einrichtungsleistungen über die Bundesbeschaffung GmbH bemerkt werden, dass aus Überlegungen der Hygiene (ausreichende Durchlüftung, Ermöglichung einer regelmäßigen und leichten Reinigung) die Unterbringung von Überkleidung und Schuhen in Schränken oder Spinden unzweckmäßig ist. Unter diesem Aspekt ist die Gestaltung der Schülerinnen- und Schülergarderoben als Bank- und Hakengarderoben von Vorteil. Typisch sind etwa in Klassenabteilen untergebrachte Bank- und Hakengarderoben. Dass die Schülerinnen und Schüler ihre Überbekleidung individuell versperrbar aufbewahren können, ist ein wesentlicher Vorteil von Garderobespinden. Spinde ermöglichen zusätzlich die Unterbringung nicht regelmäßig benötigter Bücher und Unterrichtsmaterialien. Diese Zusatzfunktion sollte allerdings nicht in den Vordergrund gestellt werden, weil den Schülerinnen und Schülern je nach den infrastrukturellen und organisatorischen Voraussetzungen am Schulstandort weitere Aufbewahrungs- und Ablagemöglichkeiten zur Verfügung stehen (z. B. Klassenschrank und Klassenregal im allgemeinen Unterrichtsraum, Fachablagen am Tisch der Schülerinnen und Schüler, Ablagemöglichkeiten für Fahrschülerinnen und -schüler oder im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung). Viele und den Schülerinnen und Schülern an verschiedenen Orten des Schulgebäudes zur Verfügung stehende Ablage- und Aufbewahrungsmöglichkeiten können dem geordneten Ablauf des Unterrichts und dem Schulbetrieb mitunter jedoch auch abträglich sein.

 

Eine große Anzahl von Bundesschulen entscheidet sich für die Gestaltung der Schülerinnen- und Schülergarderoben in Form der Bereitstellung von Spinden. Beispielweise stellt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Schülerinnen- und Schülerspinden einen grundlegenden Bestandteil der Investitionen bei Sanierungen und Neubauten von Allgemein bildenden höheren Schulen dar. Bei bestehenden Schulen ist die Ausstattung mit Spinden allerdings abhängig von den räumlichen Gegebenheiten. Derzeit läuft bei der Bundesbeschaffung GmbH ein Beschaffungsverfahren betreffend Garderobeeinrichtungen für Bundesschulen. Im Zuge dessen soll den Bundesschulen die Anschaffung von Garderobespinden zu attraktiven Konditionen über den e-Shop der Bundesbeschaffung ermöglicht werden.

 

Zu Frage 7 (chronologisch Frage 8):

Entsprechende Empfehlungen für die Direktionen und Lehrkräfte in Bezug auf koordinierende Maßnahmen an der Schule zur Reduktion der Gewichte der Schultaschen sind im bereits erwähnten Rundschreiben Nr. 90/1993 angeführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.