2988/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 12. November 2009
GZ: BMG-11001/0268-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2977/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Um einen wirksamen Vollzug der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie Produkten, die diese Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft sicherzustellen, bedarf es innerstaatlicher Vollzugs- und Sanktionsbestimmmungen. In Hinblick auf den Vollzug von Einfuhr- und Ausfuhrverboten erwies sich eine Einarbeitung ins Tierschutzgesetz als ungeeignet, da derartige Verbote aufgrund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes durch den Zoll zu kontrollieren sind. Es wurde daher an einem eigenen Gesetz gearbeitet, welches auch Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. XX/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen, deren Veröffentlichung noch aussteht, beinhalten soll.
Frage 2:
Es wurde bereits ein Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Ein- und Ausfuhr sowie des Inverkehrbringens bestimmter Produkte tierischer Herkunft erstellt und in Begutachtung geschickt (Ende der Begutachtungsfrist: 1. Oktober 2009). Die Einbringung in den Ministerrat soll demnächst erfolgen, sodass der Beschluss des Gesetzes noch in diesem Jahr möglich ist.