2997/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0162-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. NOV. 2009

 

 

 

 
Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR DI Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 17. Sept. 2009, Nr. 2984/J,

betreffend Umsetzung der GAP-Gesundheitscheck-Beschlüsse

in Österreich (Modulation)

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2009, Nr. 2984/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Modulation der Direktzahlungen in Österreich seit der Umsetzung der GAP-Reform 2003 ist aus der unten stehenden Tabelle ersichtlich. Insgesamt handelt es sich zwischen 2005 und 2008 um einen Betrag von 56,3 Mio. €. Österreich ist aus dem gesamten Modulationstopf der Europäischen Union 160,4 Mio. € zugewiesen worden und erhielt damit um 104,1 Mio. € mehr, als nach Brüssel überwiesen wurde.


Jahr

Modulation in %

Modulation in Mio. €

Zugewiesene Mittel in Mio. €

2005

3

8,6

31,4

2006

4

13,2

40,6

2007

5

17,2

44,1

2008

5

17,3

44,3

2005 - 2008

 

56,3

160,4

 

Zu Frage 2:

 

Die mit der GAP-Reform 2003 eingeführte Modulation stellt einen Transfer von Mitteln der 1. GAP-Säule in die ländliche Entwicklung dar. Im Gegensatz zum Health Check 2008 beinhalten die Rechtsgrundlagen der Reform 2003 jedoch keine Vorgaben zur inhaltlichen Verwendung der umgeschichteten Mittel.

 

Seit Einführung der Modulation wurden die Mittel in den einzelnen Programmmaßnahmen eingesetzt.

 

Die mit dem Health Check eingeführte Erhöhung der Modulation und der damit vorgesehene Einsatz der Mittel für bestimmte Maßnahmentypen werden erst ab dem Jahr 2010 schlagend.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

 

Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 (Differenzierung) wurde in Österreich nicht umgesetzt, da die freiwillige Kürzung von Direktzahlungen als agrarpolitisch falsches Signal gesehen wurde.

 

Die Modulation gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wurde in Österreich vollständig wie folgt implementiert: Die Beträge der zu modulierenden Direktzahlungen werden von der Europäischen Kommission auf der Ebene der Mitgliedstaaten berechnet und von ihr einbehalten. Mit einer Entscheidung der Kommission werden die einbehaltenen Mittel den Mitgliedstaaten zur Integration in ihre Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums zugewiesen. Die zugewiesenen Mittel werden in den Programmen zur ländlichen Entwicklung eingesetzt.

 

Die Art. 68 bis 71 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ermöglichen den Mitgliedstaaten die Gewährung einer besonderen Stützung, wobei grundsätzlich max. 3,5% (bei bestimmten Maßnahmen bis max. 10%) der nationalen Obergrenze an Direktzahlungen verwendet werden können.

 

Mit der MOG-Novelle 2009 (BGBl. I Nr. 72/2009) wird diese Möglichkeit für die Gewährung einer Milchkuhprämie ab 2010 in Anspruch genommen, um auf besondere Nachteile im Milchsektor zu reagieren.

 

Für die Finanzierung der Milchkuhprämie werden dabei anstelle einer linearen Kürzung aller einzelbetrieblich zugeteilten Zahlungsansprüche nicht ausgenutzte Mittel bei der Betriebsprämie sowie zusätzliche nationale Mittel herangezogen.

 

Zu Frage 7:

 

Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums bietet vielfältige Maßnahmen zur Adressierung der angeführten „neuen Herausforderungen“. Eine Vielzahl von Maßnahmen hat dabei mehrdimensionale Auswirkungen, d.h. die Effekte sind jeweils nicht nur für eine einzige Problemlage gegeben.

 

Die nachstehend angeführten Maßnahmen zielen konkret auf die jeweils genannte „neue Herausforderung“ ab (vgl. angeführte Arten von Vorhaben und deren potenzielle Wirkung) und sind wie angegeben für die Programmdauer dotiert:

 

Klimawandel:

 

Maßnahmen des Programm LE07-13

Arten von Vorhaben

Potenzielle Wirkung

Öffentliche Mittel [Mio EUR]

Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Effizientere Verwendung von Stickstoffdüngern (z.B. reduzierter Einsatz, bessere Geräte, Präzisionsanwendungen), verbesserte Lagerung von Dung

Reduzierung der Emissionen von Methan (CH4) und Distick­stoffoxid (N2O)

24

Agrarumweltmaßnahmen

334

Agrarumweltmaßnahmen

Bodenbewirtschaftungspraxis (z.B. Methoden der Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, diversifizierte Fruchtfolgen)

Reduzierung von Distick­stoffoxid (N2O); Kohlenstof­fbindung

239

Agrarumweltmaßnahmen

Änderung der Flächennutzung (z.B. Umwandlung von Ackerflächen in Weideland, Dauerstilllegung, eingeschränkte Nutzung / Wiederherstellung organischer Böden)

Reduktion Distickstoffoxid (N2O); Kohlen­stoff­bindung

181

Agrarumweltmaßnahmen

Extensivierung der Tierhaltung (z.B. niedrigere Bestandsdichte, mehr Weideland)

Reduzierung von Methan (CH4)

171

 


Erneuerbare Energie:

 

Maßnahmen des Programm LE07-13

Arten von Vorhaben

Potenzielle Wirkung

Öffentliche Mittel [Mio EUR]

Diversifizierung auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Anlagen/Infrastruktur für erneuerbare Energie aus Biomasse

Ersatz fossiler Brennstoffe

40

Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

127,6

 

 

Biodiversität:

 

Maßnahmen des Programm LE07-13

Arten von Vorhaben

Potenzielle Wirkung

Öffentliche Mittel [Mio EUR]

Agrarumweltmaßnahmen

Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf ökologisch wertvollen land­wirtschaftlichen Flächen; Integrierte und ökologische/ biologische Erzeugung

Vegetationstypen mit hohem Anteil geschützter Arten; Schutz und Pflege von Grünland

683,9

Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Mehrjährige Feld- und Uferrandstreifen; Anlage/Pflege von Biotopen/Habitaten innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten; Änderung der Flächennutzung (extensive Grünlandwirtschaft, Umwandlung von Ackerflächen in Weideland, langfristige Stilllegung); Pflege von ökologisch wertvollen mehrjährigen Gewächsen

Schutz von Vögeln und anderen Wild­tieren und bes­sere Vernetzung von Biotopen; reduzierter Ein­trag von Schad­stoffen in an­grenzenden Habitaten

11,4

Agrarumweltmaßnahmen

103,6

Waldumweltmaßnahmen

15,4

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes

134,4

Agrarumweltmaßnahmen

Schutz der genetischen Vielfalt

Erhaltung der genetischen Vielfalt

31,5

 

 

Der Bundesminister: