3004/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
||||
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2009 unter der Nr. 2993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Entfernung der IG-Milch Kühe auf der Westautobahn gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 5:
Ø Gab es Beschwerden über fünf Plastikkühe auf einem Privatgrundstück neben der Autobahn, wenn ja, von wem und wann wurden diese bei welcher Stelle eingebracht?
Ø Gab es Beschwerden von Autofahrern, dass diese Kühe für sie eine Beeinträchtigung darstellen, wenn ja wann und wie viele wurden an welcher Stelle eingebracht?
Nein.
Zu Frage 2:
Ø Wie weit waren die Plastikkühe von der Autobahn entfernt?
Die Plastikkühe waren ca. 35 m vom Pannenstreifen entfernt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Durch wen oder welche autorisierte Stelle erfolgte die Beurteilung der Situation vor Ort?
Ø Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage und mit welchem Sachverständigengutachten wurden die Kühe entfernt?
Laut Auskunft und Wissensstand der ASFINAG wurde die Entfernung der Kühe seitens der BH Amstetten (Verkehrsabteilung) veranlasst. Die ASFINAG war in diesem Verfahren weder geladen noch sonst eingebunden. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.
Zu Frage 6:
Ø Befinden sich auf der Lärmschutzwand in diesem Bereich der Autobahn Bilder von Äpfeln?
Ja.
Zu Frage 7:
Ø Sind Bilder von Birnen auf Lärmschutzwänden dazu in der Lage Autofahrer abzulenken, wenn nein warum nicht?
Verkehrspsychologische Untersuchungen bezüglich der Gestaltung von Lärmschutzwänden haben ergeben, dass Gestaltungselemente (z.B. Piktogramme) die Monotonie verringern aber den/die Autofahrer/in nicht ablenken.
Zu Frage 8:
Ø Gibt es per Gesetz oder per Sachverständigengutachten einen Unterschied zwischen Bildern von Äpfeln direkt auf einer Lärmschutzwand und fünf Plastikkühen auf der Weide neben einer Autobahn, wenn ja welchen?
Es gibt kein Gesetz, das konkret auf den Unterschied zwischen Äpfeln auf einer Lärmschutzwand und Plastikkühen auf einer Weide neben der Autobahn Bezug nimmt, auch ein diesbezügliches vergleichendes Sachverständigengutachten liegt nicht vor. Es könnte aber für beide Objektarten von Verkehrssicherheitssachverständigen festgestellt werden, ob und wie sehr diese den/die Autofahrer/in ablenken. Solche Gutachten wären dann vergleichbar und könnten dazu dienen, einen derartigen Unterschied herauszuarbeiten oder zu verneinen.
Zu Frage 9:
Ø Welche Bilder und Darstellungen befinden sich insgesamt auf den Lärmschutzwänden der A1 in Niederösterreich und mit welcher Begründung sind diese dort angebracht?
Um die Monotonie von Lärmschutzwänden aufzulockern werden im Zuge der Gestaltungsprojekte Piktogramme auf den Wänden angebracht. Diese Darstellungen stellen oft einen Bezug zur Region dar.
Zu Frage 10:
Ø Sind Ihnen in den letzten sieben Jahren Bescheide der Behörde in Niederösterreich bekannt, die in der Sperrzone neben der Autobahn die Werbung der Österreichischen Volkspartei oder einer anderen Partei ermöglichten?
In den Verfahren der Verkehrsbehörde hat die ASFINAG keine Parteistellung und somit keine Kenntnis solcher Bescheide. Lediglich in Ausnahmefällen wird die ASFINAG um Stellungnahme ersucht.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat keine Kenntnis über die in den letzten sieben Jahren in Niederösterreich ergangenen Bescheide.