3010/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.11.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0225-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3031/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Christian Höbart und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes wurden vom Bundesministerium für Justiz – soweit überblickbar – keine Förderungen gewährt.


Zu 7 und 8:

Es wurden – soweit überblickbar – keine Studien- oder Forschungsaufträge an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) vergeben.

Kontakte zum DÖW gab es lediglich in Form von Veranstaltungsbeteiligungen:

Aus der Symposiumsreihe „Justiz und Zeitgeschichte“ fand vom 11. bis 12. Juli 2007 im Justizpalast die Veranstaltung mit dem Titel „80 Jahre Justizpalastbrand“ statt. Auf dem Programm schien das DÖW als einer der Veranstalter auf.

Die Fachgruppe Grundrechte (RichterInnenvereinigung) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz vom 17. bis 18. November 2008 unter dem Titel „Recht sprechen – Unrecht verhindern“ in Hartheim und Linz eine Veranstaltung abgehalten, bei der auch Dr. Winfried Garscha und Dr. Ursula Schwarz vom DÖW vorgetragen haben.

Die Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Justiz hat weiters nachfolgend aufgelistete Werke der Schriftenreihe des DÖW angekauft:

·        Form/Uthe, NS-Justiz in Österreich, Lage- und Reiseberichte 1938 – 1945, Lit-Verlag 2004 (11 Exemplare)

·        Stadler,  „… juristisch bin ich nicht zu fassen“ die Verfahren des Volksgerichts Wien gegen Richter und Staatsanwälte 1945 – 1955, Lit-Verlag, 2007 (5 Exemplare)

Zu 9 bis 13:

Falls das DÖW ein Förderungsansuchen an das Bundesministerium für Justiz richten sollte, wird dieses Ansuchen – wie bei allen anderen Förderungswerbern auch – nach Maßgabe der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004, geprüft werden.

 

. November 2009

 

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)