3012/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.11.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0290-III/FV/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 14. November 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3062/J-NR/2009 betreffend Praxis der Aner-kennung von in Drittstaaten erbrachten Studienleistungen durch österreichische Staatsbürger, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 22. September 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die internationale Mobilität der Studierenden geht davon aus, dass Studierende grundsätzlich weiter an der jeweiligen Universität zugelassen bleiben und im Rahmen ihres Studiums Studien- bzw. Praxiszeiten im Ausland absolvieren. Die internationale Zusammenarbeit geht grundsätzlich davon aus, dass ein Kooperationsabkommen bzw. ein Kooperationsvertrag besteht, was in dem angesprochenen Fall nicht gegeben war und ist.

 

Wenn Studierende sich „exmatrikulieren“ bzw. ihre Studien nicht fortsetzen und an keinem
Mobilitätsprogramm teilnehmen, verlieren sie die Eigenschaft von Studierenden. Im Falle einer gewünschten Neuzulassung unterliegen sie den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden
studienrechtlichen Bedingungen (gesetzliche Vorschriften, Curriculum, etc.).


Zu Frage 2 bis 6:

In der Aussage der Leiterin der Studienabteilung ist kein Widerspruch zu erkennen. Die oder der Studierende kann bei Voraussetzung der studienrechtlichen Bedingungen an der Universität Innsbruck für das Bachelorstudium Psychologie nach dem jeweils gültigen Curriculum zu-gelassen werden. Dies, weil die Zulassung zum Diplomstudium Psychologie nach dem seinerzeitigen Studienplan (2001W) aus studienrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Ein in Australien erworbener „Bachelorgrad“ kann in Österreich nostrifiziert werden. Eine weitere Möglichkeit der Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen ist die Anerkennung für ein Studium, das an einer österreichischen Universität angeboten wird. Im gegenständlichen Fall ist dies an der Universität Innsbruck nur über das Bachelorstudium Psychologie möglich, weil eine rückwirkende Zulassung zu einem Diplomstudium rechtlich, wie bereits oben ausgeführt, nicht möglich ist.

 

An der Universität Innsbruck gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Curriculum für das Masterstudium Psychologie. Studierende, die keine „Stehzeiten“ hinnehmen können oder
wollen, müssen versuchen an einer anderen österreichischen Universität die Zulassung zum Masterstudium Psychologie oder zum Diplomstudium Psychologie zu erlangen. Die Universität Wien bietet derzeit noch das Diplomstudium Psychologie an, an der Universität Klagenfurt wird seit dem Wintersemester 2009/10 das Masterstudium Psychologie angeboten.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung geht davon aus, dass das Master-studium Psychologie auf das bereits eingerichtete Bachelorstudium Psychologie seitens der
Universität Innsbruck so fristgerecht eingerichtet wird, dass für die derzeit im Bachelorstudium befindlichen Studierenden keine Wartezeiten entstehen. Eine frühere Einrichtung für Einzel-personen wäre aus ressourcentechnischer Sicht nicht vertretbar.

 

Zu Frage 7:

Es besteht die Österreichisch-Australische Vereinbarung über akademische Zusammenarbeit – Empfehlungen für die Zulassung zu postsekundären Studien. Dies ist aber ein Memorandum auf der Ebene der Rektorenkonferenzen und kein Staatsvertrag.

Siehe Text:

http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/oest_aus_empfehlung.pdf

 

Beide Staaten sind auch Mitglied des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifika-tionen im Hochschulbereich in der europäischen Region ("Lissabonner Anerkennungsübereinkommen"), BGBl. III Nr. 71/1999, das grundsätzliche Gleichwertigkeiten zwischen entsprechenden Studien und Studienteilen festlegt, wobei die Konkretisierung bei den entscheidenden
Organen der Universitäten liegt.

Siehe Text:

http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/lis_anerkennung.pdf

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.