3016/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.11.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0018-I/PR3/2009

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am 17. November 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Nr. 3074/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umfahrung Lienz-Sillian gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø      Hat Ihr Ministerium geprüft bzw. strebt Ihr Ministerium an, dass die B 100 in Osttirol zwischen Nörsach und Arnbach wieder in Bundesbesitz kommt, um die Möglichkeit zu schaffen, dass eine Schnellstraße gebaut werden kann?

Ø      Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für Ihr Ministerium für eine Übertragung der B 100 zwischen Nörsach und Arnbach, und wann könnte mit dem Bau der Schnellstraße begonnen werden?

Ø      Liegt Ihnen eine Studie zur Refinanzierung der Schnellstraße mittels Mauteinnahmen seitens der ASFINAG vor, bzw. können Sie sich vorstellen selbige in Auftrag zu geben?

Ø      Hat es seitens der Tiroler Landesregierung, Asfinag und ihrem Ministerium bereits Gespräche zur Lösung der Problematik Umfahrung Lienz/Sillian gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wie beurteilen Sie die aktuelle Verkehrssituation in Osttirol? Sehen Sie diesbezüglichen Handlungsbedarf?


Die gesetzlichen Grundlagen für das Bundesstraßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) sind im Bundesstraßengesetz enthalten. Der Beschluss über die Aufnahme von Bundesstraßen in ein Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz und damit deren rechtliche Verankerung obliegt dem Bundesgesetzgeber. In der gegenständlichen Region ist eine Bundesstraße weder in Umsetzung befindlich, noch geplant, noch rechtlich verankert. Daher ist keine Zuständigkeit des Bundes gegeben.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø      Wie hoch sind die Investitionen Ihres Ministeriums bis 2013 in Nordtirol?

Ø      Wie hoch sind die Investitionen Ihres Ministeriums bis 2013 in Osttirol?

 

Das BMVIT investiert keine Mittel in den Bundesstraßenbereich. Die Finanzierung der Investitionen für Bundesstraßen erfolgt ausschließlich durch die ASFINAG. Im genehmigten Bauprogramm der ASFINAG für das Jahr 2009 ff sind Investitionen von ca. 416 Mio. EUR netto in Tirol für den Zeitraum 2009 bis 2013 vorgesehen. Diese entfallen – da in Osttirol kein Bundesstraßennetz existiert – zur Gänze auf Nordtirol.

 

Zu Frage 11:

Ø      Gibt es geplante Projekte Ihres Ministeriums, welche Sie aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation vorziehen, um der Wirtschaftskrise und den damit angespannten Arbeitsmarkt in Tirol konstruktiv entgegenzuwirken? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich?

 

Im Konjunkturbelebungspaket – enthalten im genehmigten Bauprogramm 2009 ff der ASFINAG – wurde in Tirol das Projekt „Generalerneuerung Pettnau – Telfs“ mit aktuellen Gesamtkosten von rund 15 Mio. EUR vorgezogen. Die Arbeiten in diesem Projekt laufen nach Auskunft der ASFINAG plangemäß.