3020/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                                            Wien, am 17. November 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0322-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3108/J betreffend „die Behandlung der Magna-Gruppe“, welche die Abgeordneten D.I. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 23. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend kann zu Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen für die Magna-Gruppe und ihre Tochterunternehmen Folgendes mitgeteilt werden:

 

Nicht aus Steuermitteln, sondern aus Mitteln des ERP-Fonds wurden ERP-Kredite mit einem über zwanzig Jahre erstreckten gesamten Förderbarwert von nach heutiger Bewertung rund € 4 Mio. vergeben. Diese Mittel dienten baulichen und maschinellen Modernisierungsinvestitionen; sie wurden und werden richtlinienkonform und ordnungsgemäß rückgezahlt und sind zum größten Teil bereits getilgt. Ebenso nicht aus Steuermitteln, sondern aus Mitteln der EU wurden EFRE-Zuschüsse in der Höhe von € 786.000 gewährt. Schließlich erfolgten Zuschüsse in der Höhe von € 25,24 Mio. gemäß Arbeitsmarktförderungsgesetz, mit welchen in den Jahren 1998 bis 2009 3708 Arbeitsplätze gesichert und 1127 Arbeitsplätze geschaffen wurden. Sonstige Vergünstigungen wurden nicht eingeräumt.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Als rechtliche Grundlage dienten die jeweils geltenden Richtlinien für Investitionsförderungen für die Vergabe der ERP-Kredite, EFRE-Zuschüsse (Mittel aus dem EU Strukturfonds für Regionalentwicklung) und Zuschüsse aus dem Bereich der "Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung"  (AMFG) gemäß Arbeitsmarktförderungsgesetz.

 

Sämtliche genannten Förderungsmaßnahmen stehen allen Unternehmen, die die richtlinienmäßigen Voraussetzungen erfüllen, offen. Alle Förderungen wurden im Einklang mit dem EU- Wettbewerbsrecht gewährt; die Einhaltung der in den Förderungsverträgen genannten Bedingungen und Auflagen wurde kontrolliert.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 bis 11 der Anfrage:

 

Diese Aussage bezog sich auf eine Haftungsübernahme nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), das in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 bis 14 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Die ERP-Kredite, die an die Magna-Gruppe für Investitionen vergeben wurden, gelangen nach deren Rückführung wieder zum Einsatz; dann werden neuerlich ERP-Kredite - auch an KMUs - vergeben. Die Zuschüsse im Rahmen der Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung sind an die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen gebunden. Durch diese Investitionsförderungen sind - wie auch durch die genannten ERP-Kredite - indirekt auch Zulieferbetriebe, die häufig neu gegründet wurden und die oftmals KMUs sind, mit unterstützt worden; also wurden damit auch dort Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.