3022/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. November 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0326-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3115/J betreffend "Umgang mit Bewerbungsunterlagen", welche die Abgeordneten
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am 23. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Einleitend ist zu bemerken, dass der Umgang mit Bewerbungsunterlagen – wie der mit anderen Unterlagen auch - in der Büroordnung festgelegt ist. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbstverständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.


 

Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend  einlangen, werden nach dem für die Erfassung im Elektronischen Akt (ELAK) notwendigen Scanvorgang im Archiv der Kanzleistelle gelagert. Sobald die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, werden diese von Bediensteten der Kanzleistelle in der hausinternen Shredder-Anlage der Vernichtung zugeführt.

 

E-Mails mit Bewerbungsunterlagen, die auf elektronischem Weg im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einlangen, werden nach der elektronischen Registrierung im ELAK gelöscht.