3022/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18. November 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0326-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 3115/J betreffend "Umgang mit Bewerbungsunterlagen",
welche die Abgeordneten
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am 23. September 2009 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Einleitend ist zu bemerken, dass der Umgang mit Bewerbungsunterlagen – wie der mit anderen Unterlagen auch - in der Büroordnung festgelegt ist. Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbstverständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.
Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einlangen, werden nach dem für die Erfassung im Elektronischen Akt (ELAK) notwendigen Scanvorgang im Archiv der Kanzleistelle gelagert. Sobald die Unterlagen nicht mehr benötigt werden, werden diese von Bediensteten der Kanzleistelle in der hausinternen Shredder-Anlage der Vernichtung zugeführt.
E-Mails mit Bewerbungsunterlagen, die auf elektronischem Weg im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einlangen, werden nach der elektronischen Registrierung im ELAK gelöscht.