3023/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 17. November 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0328-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3129/J betreffend „Inseratskosten im Wahlkampf“, welche die Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Monat |
Medium |
Zweck |
Kosten in € (inkl. USt.) |
|
August |
Profil |
Zukunft der Arbeit - Lehre bringt doppelten Gewinn |
10.481,52 |
|
September |
WOMAN |
Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
13.486,59
|
|
September |
Neues Volksblatt |
Lehrlingsland Oberösterreich |
5.670,- |
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September |
Österreich |
Zukunft der Arbeit - Jobs durch Bauoffensive |
21.582,46 |
|
September |
Krone - Wirtschaft extra |
Lehre bringt doppelten Gewinn |
22.173,75 |
|
September |
Heute |
Neue Jobs - Neue Chancen für die Jugend |
9.400,- |
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Monat |
Medium |
Zweck |
Kosten in € (inkl. USt.) |
|
September |
Heute, Kleine Zeitung, Krone, Kurier, NEWS, OÖN, Presse, RMA/National, Salzburger Nachrichten, Standard, TV-Media, VN, Österreich |
13. Familienbeihilfe |
229.850,56 |
|
September |
Innovation Europe |
Standort Österreich |
15.500,- |
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Es handelt sich dabei um Informationsarbeit, wie sie in Teil I, Pkt. 10 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz als Teil des Wirkungsbereichs der Bundesministerien genannt ist.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
In diesem Zeitraum wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend keine Druckkostenbeiträge gewährt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Veranlassungen wurden von den zuständigen Organisationseinheiten wahrgenommen und erfolgten durch die nach der geltenden Geschäftseinteilung der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend jeweils dafür zuständigen Bediensteten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die diesbezüglichen Empfehlungen des Rechnungshofes wurden und werden berücksichtigt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3117/J durch den Herrn Bundeskanzler zu verweisen.