3024/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-90180/0037-III/2/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3381/J der Abgeordneten Schenk, Tadler, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Gift in Produkten aus der Volksrepublik China“ wie folgt:
Vorweg erlaube ich mir festzuhalten, dass mein Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Produktsicherheit entsprechend dem Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, umfasst, nicht aber spezielle Regelungen zu einer Reihe von Produktgruppen wie etwa Maschinen, Elektrogeräte, Bauprodukte, Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstunge u.a.m. Auch Spielzeug fällt nicht in meinen Kompetenzbereich, sondern in jenen des Bundesministers für Gesundheit im Rahmen der Vollziehung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und der darauf basierenden Spielzeugverordnung.
Das Produktsicherheitsgesetz 2004 gelangt zudem grundsätzlich nur subsidiär zur Anwendung. Da somit spezielle Materien vorgehen, sind bei chemischen Fragestellungen bzw. Risken zuerst die einschlägigen Regelungen insbesondere des Chemikalienrechts (aber auch etwa die speziellen chemischen Anforderungen an Spielzeug) heranzuziehen und nur dann, wenn diese nicht ausreichend greifen, das Produktsicherheitsgesetz 2004.
Zu den Fragen 1 bis 6:
Eine gesonderte Statistik über Giftstoffe in Produkten wird in meinem Ressort zur Zeit nicht geführt, zumal das Produktsicherheitsgesetz 2004 – wie oben ausgeführt – nur ersatzweise und nicht vorrangig für chemische Gefahren zur Anwendung gelangt. Kommt es zu Beanstandungen und Maßnahmen auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes 2004, so werden diese bei Vorliegen ernster Gefahr der Europäischen Kommission über das RAPEX-Verfahren gemeldet und in der RAPEX-Datenbank geführt. Dementsprechend werden auch Produkte, die Gegenstand einer Notifizierung eines anderen Mitgliedstaates sind, in Österreich vom Markt genommen.
Sofern Produkte näher untersucht oder – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden - beanstandet wurden, handelte es sich in der Regel um Textilien, Schuhe, Möbel oder Produkte mit Körperkontakt (zB Armbanduhren). Die betroffenen chemischen Stoffe waren insbesondere Formaldehyd, Phthalate (Kunststoffweichmacher), Farbstoffe für Textilien, Nickel, Quecksilber und andere Schwermetalle, Asbest sowie aktuell Dimethylfumarat (ein Antischimmelmittel). Für diese Stoffe bestehen rechtliche Beschränkungen und Verbote ihrer Verwendung in Fertigprodukten.
Die im RAPEX–System geführten Produkte stammen rund zur Hälfte aus China. Diese Zahl ist aber wenig aussagekräftig, da zB der europäische Spielzeugmarkt zu etwa 80 Prozent von chinesischen Produkten dominiert wird und daher statistisch auch die Zahl der beanstandeten Produkte chinesischer Provenienz entsprechend hoch sein muss. Im Hinblick auf das Produktsicherheitsgesetz ist anzumerken, dass der Importeur als Hersteller gilt und verpflichtet ist, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen – dies hat daher der Importeur durch geeignete Qualitätskontrollen etc. zu gewährleisten.
Zur Frage 7:
Eine eindeutige Zuordnung von Gesundheitsschäden zu einer chemischen Kontamination ist im Einzelfall selbst bei akuten Beschwerden nur schwer möglich, bei langfristigen Gesundheitsfolgen hingegen nahezu unmöglich, da Krankheiten meist mehrere Ursachen haben können. Entsprechende Daten liegen daher nicht vor.
Zu den Fragen 8 und 9:
Auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes 2004 wurden zwei Verordnungen (in Umsetzung entsprechender EG-Regelungen) erlassen, die Chemikalien in Produkten betreffen:
· PhthalatV, BGBl. II Nr. 418/2006 (Weichmacher in Kinderartikeln)
· DMF-Verordung BGBl. II Nr. 124/2009 (Verbot von Produkten, die Dimethylfumarat enthalten).
Darüber hinaus wurden nach Konsumentenbeschwerden in Einzelfällen Produkte (Textilien, Möbel) auf Schadstoffe untersucht, für KonsumentInnen Informationen über Chemikalien in Produkten bei den InverkehrbringerInnen eingeholt und entsprechende Beratungsleistungen erbracht.
In meinem Auftrag wird zur Zeit auch eine Studie über verschiedene Chemikalien in Kinderartikeln beim Umweltbundesamt durchgeführt.
In Bezug auf die DMF-Verordnung wurden in Zusammenarbeit mit dem BM für Finanzen (Zoll) spezielle Einfuhrkontrollen veranlasst.
Zur Frage 10:
Dazu liegen mir mangels Abgrenzbarkeit keine Daten vor.
Zur Frage 11:
Diese Frage wäre an den zuständigen Bundesminister für Gesundheit zu richten.
Mit freundlichen Grüßen