3025/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0194-I/4/2009 Wien, am 16. November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. September 2009 unter der Nr. 2991/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kursänderung der österreichischen Antiatompolitik gerichtet.
Einleitend halte ich fest, dass zur österreichischen Antiatompolitik und zur Haltung der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie sowie zu Kernkraftwerken in Österreichs Nachbarstaaten eine Reihe von parlamentarischen Beantwortungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes sowie der anderen zuständigen Bundesministerien bestehen. In diesen Beantwortungen wurde die seit dem österreichischen Beitritt zur EU bestehende grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu allen diesen Fragen eingehend dargelegt. Diese Haltung wird auch weiterhin von mir sowie von der gesamten Bundesregierung vertreten.
Die einzelnen Fragen beantworte ich daher wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Hält die Bundesregierung an Ihrer klaren Ablehnung der Kernenergie fest?
Wie wiederholt ausgeführt, lehnt Österreich die energetische Nutzung der Kernenergie nachdrücklich ab. Kernenergie ist u.a. weder mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen noch stellt sie eine kostengünstige und zukunftsverträgliche Option zur Bekämpfung des Klimawandels dar. Auch die mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Risken sowie die nach wie vor ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit der Endlagerung nuklearer Abfälle bestärken Österreich in dieser Position. Diese Position vertrete ich konsequent auf bilateraler, europäischer wie internationaler Ebene.
Das europa- und geopolitische Umfeld für die österreichische Anti-Atom Politik hat sich in den vergangenen Jahren sehr verändert. Waren vor einiger Zeit noch zumindest grundsätzliche „Ausstiegsbeschlüsse“ in Europa zu begrüßen, so ist derzeit eher das Gegenteil der Fall. Ein massiver Ausbau der Kernenergie ist aber selbst für nuklearfreundliche Staaten aus verschiedenen Gründen nicht einfach, womit ein solcher auch künftig nicht als selbstverständlich angenommen werden kann. Nichtsdestotrotz ist diese Entwicklung sehr bedenklich, weshalb die österreichische Anti-Atom Politik dieser geänderten Situation jedenfalls Rechnung tragen muss.
Insbesondere dort, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der österreichischen Bevölkerung bzw. um den Schutz der Umwelt geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Ich habe daher bereits im Jänner 2009 – kurz nach meinem Amtsantritt – öffentlich deutlich gemacht, dass sich Österreich an allen UVP-Verfahren zu kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben oder haben könnten, beteiligen und maximale Transparenz fordern wird. Oberste Maxime ist und bleibt der optimale Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt.
Zu den Fragen 2, 3 und 6:
Ø Nimmt die Bundesregierung Abstand von ihrem Vorhaben, konkrete Alternativen zur Kernenergie, insbesondere im Rahmen von „Energiepartnerschaften“ mit Reformstaaten, aufzeigen?
Ø Wird die Bundesregierung ihre energiewirtschaftliche Kooperation mit der Tschechischen Republik mit dem Ziel, Möglichkeiten zum Verzicht auf die geplanten Blöcke 3 und 4 aufzuzeigen, beenden?
Ø Wird die Bundesregierung, wie im Regierungsprogramm festgehalten auf EU-Ebene für die Stärkung und den Ausbau der Sicherheitsbestimmungen zum Gesundheitsschutz eintreten? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Zu den Themen Energiepartnerschaften mit Reformstaaten, energiewirtschaftliche Kooperationen und den Arbeiten auf EU-Ebene bezüglich Sicherheitsbestimmungen verweise ich auf die einschlägigen Passagen im Regierungsprogramm, meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2699/J-BR vom 2. Juli 2009 betreffend KKW-Projekte sowie die Beantwortung der aktuell eingebrachten parlamentarischen Anfrage Nr. 2990/J durch den für diese Fragen federführend zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Wird die Bundesregierung an die Regierung der tschechischen Republik herantreten, um sicherzustellen, dass den Nachbarländern im Rahmen der UVP-Verfahren zum geplanten Ausbau des Atomkraftwerks Temelin alle Rechte im Sinne der Espoo-Konvention gewährt werden?
Ø Wird die Bundesregierung die Rechte die Österreich aus den Verträgen von Melk entstehen, nicht länger einfordern? Wenn doch, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Bezüglich des UVP-Verfahrens zum geplanten Ausbau des KKW Temelin und der Espoo Konvention sowie der Melker Verträge verweise ich auf meine Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen Nr. 529/J und Nr. 1139/J.
Mit freundlichen Grüßen