3026/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0083-VI/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3003 /J der Abgeordneten Herbert Kickl u.a. wie folgt:

Vorbemerkung:

Für einen positiven Vermittlungsvorgang sind Kenntnisse der deutschen Sprache neben Qualifikationen und Berufserfahrungen natürlich ein wesentliches Element. Aber bereits im Vorfeld der Vermittlung, bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sind die entsprechenden Sprachkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Kursteilnahme. Das AMS bietet daher in seinem Kursprogramm neben anderen Sprachen, die zum Beispiel in Tourismusberufen benötigt werden, auch eine große Zahl von Deutschkursen an.

 


Frage 1 bis 4:

 

Im Jahr 2008 haben 13.805 Personen einen Deutschkurs besucht und in diesem Jahr beendet. Davon haben 5.895 Personen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe. Dies zeigt, dass bei dieser Zielgruppe der Anteil arbeitsmarktferner Personen, die noch wenig oder keine Erfahrung am österreichischen Arbeitsmarkt haben und für die der Erwerb sprachlicher Kompetenzen einen ersten wichtigen Schritt in der Arbeitsmarktintegration darstellt, relativ hoch ist.

Für die reinen Kurs- bzw. Maßnahmenkosten (kursbezogene Brutto-Personalkosten und Sachaufwendungen) wurden im Jahr 2008 insgesamt € 17.761.029,79  aufgewendet. Davon entfallen € 8.484.744,71 auf Personen ohne Leistungsan­spruch.

 

Frage 5:

 

TeilnehmerInnen an Qualifizierungsmaßnahmen des AMS (also auch an Deutschkursen) wird kein „Taschengeld“, sondern ein Fortbezug des Arbeitslosengelds oder der Notstandshilfe oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts gewährt, wodurch die materielle Existenzsicherung während der Schulungsteilnahme sichergestellt wird. Es ist daher nicht klar, was mit den im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht geläufigen Begriff „Taschengeld“ gemeint ist, weshalb auch die diesbezüglichen Fragestellungen nicht beantwortet werden können.

 

Frage 6 - 14:

 

Siehe Frage 5.

 

Frage 15:

 

Siehe Antwort Frage 2

 

Frage 16:

 

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Kurse in Bezug auf Dauer und Kosten und auch der Höhe der Individualleistungen im Einzelfall kann hier nur ein Durchschnittsbetrag hinsichtlich der Maßnahmen- bzw. Kurskosten angegeben werden: € 1.287,- pro TeilnehmerIn pro Jahr. Das ergibt bei der für das Jahr 2008 ermittelten Durchschnittsdauer der Maßnahmen von 88 Tagen € 14,6,- pro Tag und Teilnehmer/in.


Frage 17:

 

Die erlernten Fähigkeiten werden durch Tests beim jeweiligen Schulungsträger überprüft. Ein Teil der TeilnehmerInnen legt auch den ÖIF-Test auf A2 Level ab, so dass hier eine österreichweit standardisierte Testform vorliegt und die positive Absolvierung des Tests zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung beiträgt.

 

Frage 18:

 

Diese Kurse werden wie alle anderen AMS-Kurse im Rahmen der üblichen statistischen Auswertungen erfasst. Der Lernerfolg selbst wird statistisch nicht erfasst.

 

Frage 19:

 

Deutschkurse haben zumeist eine aufbauende Struktur: Kurse für Anfänger und Kurse für Fortgeschrittene. Schon aus diesem Grund kann man „zweimal“ in einem Deutschkurs sein. Der mehrmalige Besuch eines Grundkurses ist grundsätzlich nicht vorgesehen.  

 

Frage 20:

 

Siehe Frage 5.

 

 

Frage 21 und 22:

 

Alle Kursteilnahmen werden edv-technisch erfasst und generell kann jeder Kursbesuch nur mit Einverständnis des AMS erfolgen. Ein Missbrauch durch die TeilnehmerInnen in Form von arbeitsmarktpolitisch nicht begründeten mehrmaligen Maßnahmenteilnahmen ist daher auszuschließen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen