3027/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0174-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3009/J vom 18. September 2009 der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 4.:
In Ergänzung der in der Anfrage zitierten Beantwortung durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom Juli 2009 darf darüber informiert werden, dass im August 2009 seitens der ASFINAG weitere Mittel in Höhe von 423.981,22 € an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie überwiesen wurden. Im Hinblick auf die Veranlagung der Querfinanzierungsmittel ist festzuhalten, dass die Querfinanzierungseinnahmen aus der Brenner Autobahnmaut zunächst als zweckgebundene Einnahmen im allgemeinen Haushalt des Bundes verbucht werden. Für jene Einnahmen, die nicht im selben Finanzjahr durch Zahlungen in Anspruch genommen werden, wird eine zweckgebundene Rücklage im Bundeshaushalt gebildet und ausgewiesen, jedoch nicht gesondert veranlagt. Sie steht in den folgenden Finanzjahren für den selben Verwendungszweck zur Verfügung.
Mittel, welche ein Teil der Rücklagengebarung des Bundes sind, werden im Wege der zentralen Kassenverwaltung veranlagt. Die Veranlagungen erfolgen gemäß § 40 Abs. 3 Bundeshaushaltsgesetz. Mit der Durchführung dieser Tätigkeit ist die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) betraut. Dies ist im Bundesfinanzierungsgesetz (§ 2 Abs. 1 Ziffer 5 sowie § 4 Abs. 2) geregelt. Die Veranlagungen dürfen nur in Finanzinstrumente von Vertragspartnern mit bestmöglichem kurzfristigem Rating (A-1 von S&P bzw. P-1 von Moody’s) erfolgen und eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.
Zu 2.:
Per 30. September 2009 beträgt die Rücklage des Bundes für die BBT SE 47.451.758,73 €.
Zu 3. und 7.:
Im Jahr 2008 erfolgten Rücklagenentnahmen in Höhe von 9 Mio. €, im Jahr 2009 wurden der Rücklage 4 Mio. € entnommen.
Seitens des Bundes wurden im Jahr 2008 Querfinanzierungsmittel in Höhe von 9 Mio. € an die BBT SE gezahlt. Im Jahr 2009 wurden vom Bund bis dato 8 Mio. € an die BBT SE überwiesen. Diese Zahlungen erfolgen jeweils zur Abdeckung der auf den Anteil des Bundes an der BBT SE entfallenden Beiträge für die Planung und Errichtung des BBT.
Zu 5. und 6.:
Vorbehaltlich des Beschlusses über den Bau des Hauptstollens des Brenner Basistunnels wird die Rücklage für die BBT SE je nach Baufortschritt innerhalb weniger Jahre aufgebraucht sein, da der von Österreich aufzubringende Beitrag für die erforderlichen Investitionen der BBT SE rasch die dafür gebildete Rücklage (auch unter Berücksichtigung der laufenden Querfinanzierungseinnahmen) übersteigen wird.
Zu 8.:
Mautangelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen